Immediate Vision – Seriosität zweifelhaft!

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Auf der Webseite immediate-visions.com werden tolle Versprechen, nämlich dass man über € 950 täglich durch den Handel mit Finanz-Booster App verdienen kann, gemacht, um Anleger zu locken.


Anleger sollten aber nicht nur wegen einer Warnung der BaFin auf die unseriösen Versprechen reinfallen.


Zwar wird auf der Homepage auch damit geworben, dass Finanz-Booster App künstliche Intelligenz und hochmoderne Algorithmen verwendet, um nur gewinnbringende Trades zu tätigen.


Auch soll die Plattform den Handel für alle Nutzer vereinfachen und würde Tools für Anfänger und personalisierte Möglichkeiten für erfahrene Händler bieten.


Anleger sollen Kryptowährungen und auch anscheinend CFDs handeln und Forex-Geschäfte tätigen können.


Unsere Bewertung von Immediate Vision fällt allerdings negativ aus.


Denn zu Immediate Vision Warnhinweis der BaFin


Aktuell warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Investitionen bei Immediate Vision, da ohne ihre Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Die Warnung bezieht sich auf die Internetseiten


  • immediate-visions.com,
  • theimmediatevision.com,
  • immediate-vision.eu und
  • ertdomed.com.


Wer für deutsche Anleger Kryptowerte-Dienstleistungen, wie etwa einen Handel in Kryptowährungen, ausführt, benötigt dafür nach der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) eine Erlaubnis der BaFin.


Auch für sonstige Wertpapierdienstleistungen, wie etwa für einen Eigenhandel bei CFDs oder Forex-Geschäften, ist eine Genehmigung der BaFin nötig.


Immediate Vision besitzt aber keinerlei Erlaubnis der BaFin.


Weitere Anhaltspunkte für fehlende Seriosität von Immediate Vision


Auf der Homepage werden hohe Gewinnmöglichkeiten angepriesen, ohne auf die hohen Verlustrisiken von spekulativen Geschäften hinzuweisen. Dies ist nicht seriös.


Welche hohen Verluste, auch bei einem angeblichen Einsatz von Algorithmen drohen, kann man bei dem aktuellen Börsenabsturz erleben.


Auch hat die Webseite kein Impressum mit Angaben zu Verantwortlichen und als Betreibergesellschaft wird nur Immediate Vision bzw. Finanz-Booster-App genannt.


Die Domain der Webseite ist auch gerade einmal gute zwei Monate alt und die Identität der Betreiber wird verborgen.


Die Verantwortlichen von Immediate Vision scheinen also Transparenz zu scheuen.


Optionen für Anleger von Immediate Vision


Wenn Sie bereits Gelder bei Immediate Vision angelegt haben und Probleme auftreten, sind Möglichkeiten gegeben, Schadensersatzforderungen geltend zu machen.


Wenn Wertpapierdienstleistungen, wie ein Handel in CFDs oder Forex-Geschäfte ohne Lizenz der BaFin angeboten werden, können Ihnen Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 i.V.m. § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zustehen.


Auch das unerlaubte Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen führt für Anleger zu Schadensersatzansprüchen.


Immediate Vision scheint zunächst den Eindruck einer soliden Handelsplattform zu erwecken. Aber die mangelnde Erlaubnis und die Warnung der BaFin sowie die sonstigen Ungereimtheiten sind handfeste Indizien dafür, dass Anleger sehr vorsichtig sein sollten. Sofern Sie bereits bei Immediate Vision angelegt haben, suchen Sie bei Problemen rasch anwaltliche Hilfe, um Schadensersatzforderungen zu prüfen und Regressansprüche geltend zu machen, um weitere Verluste zu vermeiden.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Beratung und Vertretung von Betrugsopfern im Bereich von CFDs, Forex und Kryptowährungen, Fonds und weiterer Anlagen spezialisiert. Wenn Sie denken, bei Immediate Vision einen Schaden erlitten zu haben bzw. negative Erfahrungen machen mussten, unterstützen wir Sie mit unserer Expertise.


Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.


Stand: 07.04.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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