Immobilie, Scheidung, Pleite! Mit einem Ehevertrag wäre dies nicht passiert!

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Scheidung hat Hochkonjunktur. In Deutschland wird etwa jede dritte Ehe geschieden. Aber auch viele nicht eheliche Lebensgemeinschaften trennen sich. Wenn die Beziehung scheitert, wird die gemeinsame Wohnung oder das Haus oft zum Streitpunkt und zur Kostenfalle. 

Bei der Bewertung von Immobilien kommt es zwischen den Eheleuten oftmals zu erheblichen Meinungsdifferenzen hinsichtlich des Wertansatzes. Größtenteils sind die unterschiedlichen Werte von den jeweiligen Begehrensvorstellungen der Partner getragen. Bei der Bewertung kommt es auf den „vollen wirklichen Wert“ an. Können sich die Parteien hierüber nicht einigen, kann man zunächst versuchen, sich durch die Einschaltung eines Maklers über den Verkehrswert einen Überblick zu verschaffen. Mittlerweile können auch die einschlägigen Internetportale einen Anhaltspunkt für eine (zumindest grobe) Wertschätzung geben. Vielfach gehen diese Angebote jedoch – teilweise absichtlich – von unrealistischen Verkaufspreisen aus, um mit von vornherein einkalkulierten Preisabschlägen zu einem möglichst günstigen Verkaufspreis im Verhandlungsstadium zu gelangen. In der Regel wird man daher an der Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht vorbeikommen. Selbst, wenn Eheleute oder Partner gerade die Kosten eines Sachverständigen scheuen, sollte ihnen klar sein, dass diese Kosten in keinem Verhältnis zu den Wertdifferenzen stehen, die bei den Bewertungen durch die Parteien auftreten.

Viele Paare treffen vor allem die finanziellen Folgen einer Trennung unvorbereitet. Im Ernstfall drohen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Klare Verhältnisse herrschen nur, wenn zuvor eine Aufteilung von Gütern und Vermögen in einem Vertrag vereinbart wurde. Doch in Deutschland ist das Konzept „Ehevertrag“ bis heute nicht en vogue, dabei kann gerade durch eine solche Vereinbarung eine wirtschaftliche Katastrophe verhindert werden, die bis zur Insolvenz führen kann. 


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