Immobiliendarlehensverträge mit dem Bankhaus Neelmeyer widerrufen und von Nullzinsniveau profitieren!

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Noch bis 21. Juni attraktiven Ausstieg sichern!

Verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht vorzeitigen Ausstieg möglich

Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen entsprechen nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts vielfach nicht den gesetzlichen Anforderungen und sind damit ungültig. Schätzungen zufolge sollen bis zu 80 % der in Deutschland in Umlauf befindlichen Belehrungen potenziell widerrufbar sein. Da sich durch einen erfolgreichen Widerruf tausende Euro an Zinsen sparen lassen, lohnt sich für Darlehensnehmer eine professionelle Einschätzung der individuellen Erfolgsaussichten.

Hintergrund: Kreditinstitute wie das Bankhaus Neelmeyer haben bei der Erstellung von Widerrufsbelehrungen offenbar schlecht gearbeitet und vielfach gegen grundlegende Prinzipen des Gesetzes verstoßen. Etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“ ist wohl vielfach grob missachtet worden. Gerichte bemängeln unübersichtliche und für den juristischen Laien unverständliche Texte. Konsequenz ist die Ungültigkeit von Widerrufsbelehrungen und der Fortbestand des gesetzlichen Widerrufsrechts für den Kunden. Widerruft dieser, kann er sich ohne die im Normalfall für den vorzeitigen Ausstieg vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) von seinem Darlehen lösen.

Europäisches Zinsniveau macht vorzeitigen Ausstieg besonders attraktiv

Die europäische Geldpolitik ermöglicht aktuell ein für Darlehensnehmer äußerst attraktives Zinsniveau. Der Leitzins von 0,0 % macht sich deutlich bemerkbar. Wer sein Darlehen also erfolgreich widerruft, hat die Möglichkeit, durch einen Neuabschluss tausende Euro an Zinsen zu sparen. Auch wer sein Darlehen bereits gekündigt und eine VFE gezahlt hat, kann diese wegen Fehlerhaftigkeit der Belehrung zurückfordern.

Nach Gesetzesänderung von Anfang des Jahres müssen Darlehnsnehmer sich beeilen!

Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehensverträge können nur noch bis zum 21. Juni diesen Jahres widerrufen werden. Verbraucher die an einen in diesem Zeitraum geschlossenen Vertrag gebunden sind, sollten also umgehend unsere Experten konsultieren.

Auch das Bankhaus Neelmeyer hat jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ausgegeben

Verträge des Bankhaus Neelmeyer enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Darlehensnehmer sollten die Widerrufbarkeit Ihres Vertrags von unseren Experten prüfen lassen. Im Folgenden stellen wir beispielhaft einen typischen Fehler der Verträge des Bankhaus Neelmeyer dar.

Einseitige Angaben zur Rückgewährpflicht in Formularen des Bankhaus Neelmeyer 

In den Widerrufsbelehrungen des Bankhaus Neelmeyer findet sich unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ ein Hinweis auf die Pflicht des Darlehensnehmers, nach einem Widerruf die erhaltenen Zahlungen der Bank rückzuerstatten. Dass aber auch die Bank selbst dem Verbraucher alle von diesem erhaltenen Zahlungen ebenfalls zurückgewähren muss, wird nicht angesprochen. Damit bleibt es bei einer unvollständigen Belehrung, die dem Darlehensnehmer ein falsches Bild der tatsächlichen Rechtslage verschafft. Er muss davon ausgehen, die Bank unterliege keiner Rückgewährpflicht und wird nicht näher über den Verbleib seiner Anzahlungen informiert. Die Gültigkeit einer solchen Belehrung ist sehr fraglich.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr kompetenter und erfahrener Partner für den erfolgreichen Widerruf 

Ein Widerruf erfordert eine umfassende und professionelle Aufarbeitung der individuellen Vertragsunterlagen und ein professionelles Vorgehen gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut. Bei Werdermann | von Rüden blicken wir auf langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts zurück und sind daher der ideale Partner für einen erfolgreichen Widerruf Ihres Darlehens.

Wir legen unseren Fokus auf eine individuelle und ausschließlich an Mandanteninteressen orientierte Vertretung. Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Kontaktieren Sie uns zeitnah!

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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