Immobiliendarlehensverträge mit der ERGO Lebensversicherungs AG aus 2010 jetzt noch widerrufen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Noch bis Mitte dieses Jahres attraktiven Ausstieg sichern! Mit Werdermann | von Rüden.

BGH-Rechtsprechung macht Ausstieg aus seit Jahren laufenden Verträgen möglich

Seit dem 1. November 2002 sind Kreditinstitute wie die ERGO Lebensversicherung AG gesetzlich verpflichtet, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrages umfassend über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Der Bundesgerichtshof bemängelte in den entsprechenden Belehrungen jedoch vielfach Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben. Etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“, welches die Verständlichkeit des Belehrungstextes für den juristischen Laien gewährleisten soll, sei vielfach nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die Belehrungen seien schwer verständlich und damit im Einzelfall ungültig.

Für Darlehensnehmer bedeutet die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts die fortdauernde Widerrufbarkeit ihrer Verträge und damit eine attraktive Ausstiegsmöglichkeit aus seit Jahren laufenden Verträgen. Im Kündigungsfall wäre noch eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen – wer sein Darlehen aber widerruft, zahlt keine Vertragsstrafe.

Darlehensnehmer können ihre vom aktuellen Standpunkt viel zu teuren Vertragskonditionen damit ohne zusätzliche finanzielle Belastung verlassen und Verträge mit historisch günstigen Zinssätzen neu abschließen.

Denn wer sich heute Geld zur Immobilienfinanzierung leiht, zahlt weniger als die Hälfte der Zinsen, die noch vor ein paar Jahren für ein entsprechendes Darlehen verlangt wurden. Liquidität ist dank europäischer Niedrigzinspolitik günstig wie nie – nach einem erfolgreichen Widerruf sind tausende Euro an Zinsersparnis drin!

Auf Druck der Bankenlobby: Verträge nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar!

Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge sind nach einem kürzlich verabschiedeten Gesetz nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar. Zum Stichtag 21. Juni endet das nach bisheriger Rechtslage „ewige“ Widerrufsrecht zu den entsprechenden Verträgen. Der Gesetzesänderung ging eine intensive Lobbyarbeit der Kreditinstitute voraus

Auch Ihr Vertrag mit der ERGO Lebensversicherungs AG könnte noch widerrufbar sein!

Uns vorliegende Widerrufsbelehrungen der ERGO aus dem Jahr 2010 sind stellenweise fehlerhaft. Die Verträge sind damit möglicherweise widerrufbar. Stets bleibt jedoch eine umfassende Einzelfallprüfung abzuwarten, um eine Widerrufbarkeit abschließend einschätzen zu können. Im Folgenden werden einige typische Fehler der Verträge dargestellt.

Abweichung vom gesetzlichen Muster in Belehrungen der ERGO Lebensversicherung AG

Die im Klammerzusatz zum Hinweis auf Informationen gem. § 492 Abs. II BGB dargestellten Pflichtangaben, entsprechen nicht den vom Gesetzgeber an dieser Stelle vorgesehenen Angaben. Für die Abweichung an dieser Stelle besteht kein nachvollziehbarer Grund.

Einseitiger Hinweis auf Pflichten nach Widerruf in Belehrungen der ERGO Lebensversicherung AG

Weiterhin findet sich in den Belehrungen unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ nur ein Hinweis auf die dem Verbraucher durch die Ausübung seines Widerrufsrechts entstehenden Verpflichtungen, nämlich die Rückzahlungspflicht, welche binnen 30 Tagen zu erfüllen ist. Dass auch die ERGO als Kreditgeber selbst verpflichtet ist, alle vom Darlehensnehmer erhaltenen Zahlungen innerhalb derselben Frist rückzuerstatten, wird nicht erläutert. Es bleibt damit bei einer unvollständigen Darstellung, die zudem geeignet ist, dem Darlehensnehmer ein falsches Bild der Rechtslage zu verschaffen. Es ergeben sich erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der Belehrung.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Partner für den Widerruf von Immobiliendarlehen bei der ERGO Lebensversicherung AG

Bei Werdermann | von Rüden blicken wir auf langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts zurück. Aktuell haben wir bereits zahlreichen Mandanten erfolgreich aus lästigen Alt-Verträgen helfen können. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Gesetzesänderung empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe Konsultation unserer Experten. Gleichzeitig raten wir dringend von einem eigenmächtigen Vorgehen ab. Ein Widerruf erfordert eine umfassende Vorbereitung und eine professionelle Strategie gegenüber dem Kreditinstitut. Erfolg kann daher in der Regel nur durch anwaltliche Vertretung gewährleistet werden, da Kreditinstitute sich gegen unliebsame Widerrufserklärungen zu wehren wissen.

Wir sind sehr zuversichtlich, für Sie einen schnellen, unkomplizierten Weg aus Ihrem unattraktiven Alt-Darlehen finden zu können!

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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