Immobiliendarlehensverträge mit der Sparkasse Bremen jetzt widerrufen!

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BGH: Tausende Widerrufsbelehrungen in ganz Deutschland unwirksam

Kreditinstitute, wie die Sparkasse Bremen, sind seit dem 1. November 2002 verpflichtet, Darlehensnehmer bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Sinn und Zweck der gesetzlichen Verpflichtung ist die Gewährleistung einer für den juristischen Laien verständlichen Belehrung über das Widerrufsrecht. Dieser soll, ohne auf Dritte angewiesen zu sein, widerrufen können.

Rechtsabteilungen von Banken, wie der Sparkasse Bremen, kamen dieser Verpflichtung aber offenbar nur unzureichend nach. Gerichtlich bemängelt wurden bereits gravierende Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, wie etwa das Deutlichkeitsgebot.

Konsequenz der Nachlässigkeit von Rechtsabteilungen ist nun teilweise die Ungültigkeit von Belehrungsformularen. Darlehensnehmer können ihre Verträge dann noch nach Jahren widerrufen, ohne die für den vorzeitigen Ausstieg im Normalfall vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Da der europäische Geldmarkt aktuell historisch günstige Zinssätze generiert, bietet sich Darlehensnehmern die einmalige Chance auf eine äußerst attraktive Umschuldung ohne Mehrkosten.

Möglicherweise gravierende Beschneidung des „ewigen“ Widerrufsrechts im kommenden Jahr

Eine vom Bundesrat angeregte Gesetzesänderung wird bei ihrer möglichen Umsetzung dazu führen, dass das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossen Verträgen zum 21. Juni 2016 erlischt. Offenbar hat die Kreditlobby hier ganze Arbeit geleistet, um den durch ausfallende Zinszahlungen entstehenden Schaden zu begrenzen. Darlehensnehmer müssen sich womöglich beeilen!

Verträge mit der Sparkasse Bremen möglicherweise noch widerrufbar!

Von der Sparkasse Bremen ausgegebene Belehrungsformulare sind unserer Ansicht nach fehlerhaft und damit möglicherweise noch widerrufbar. Um eine Widerrufbarkeit seriös prognostizieren zu können, bleibt jedoch stets die Prüfung des Einzelfalls abzuwarten.

Überflüssiger Zusatz zu finanzierten Geschäften in Belehrungen der Sparkasse Bremen

In den Formularen findet sich ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“. Ein Immobiliendarlehensvertrag kann zwar in Verbindung mit einem finanzierten Geschäft vorliegen – die Konstellation stellt jedoch eher eine Ausnahme dar. Der Absatz ist insofern für die meisten Darlehensnehmer gänzlich überflüssig. Da dem rechtsunkundigen Darlehensnehmer in der Regel auch nicht klar sein dürfte, worum es sich bei einem finanzierten Geschäft überhaupt handelt, und das auch nicht von ihm erwartet werden kann, stiftet der Absatz zudem Verwirrung. Insofern ist er der Verständlichkeit der Widerrufsbelehrung keinesfalls zuträglich. Es ergeben sich erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Deutlichkeitsgebot.

Unsinniger Hinweis auf Wertersatzpflicht des Darlehensnehmers in Formularen der Sparkasse Bremen

Weiter findet sich ein Hinweis auf die Möglichkeit einer Wertersatzpflicht des Darlehensnehmers nach einem Widerruf. Eine Werteersatzpflicht sieht das Gesetz bei Verträgen über Sachen vor, wenn eine Sache im Besitz des Kunden verschlechtert wurde. Dann ist der, etwa durch Benutzung, verringerte Wert der Sache vom Kunden zu ersetzen. Bei einem Vertrag über einen bestimmten Geldwert, wie einem Immobiliendarlehensvertrag, ergibt eine solche Verpflichtung aber von Grund auf keinen Sinn. Ein Geldwert kann sich nicht durch Benutzung verschlechtern. Der Hinweis der Sparkasse ist damit falsch.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf Ihres Immobiliendarlehens durch Experten

Als Darlehensnehmer sollten Sie zeitnah eine Prüfung Ihrer individuellen Erfolgsaussichten im Rahmen eines Widerrufs veranlassen. Ein Widerruf kann erfahrungsgemäß sehr zeitaufwendig sein, daher ist vor dem Hintergrund des möglicherweise begrenzten Zeitfensters Eile geboten. Wir sind zuversichtlich, für Sie, wie für viele Darlehensnehmer vor Ihnen, den schnellstmöglichen Weg aus Ihrem unattraktiven Alt-Vertrag finden zu können!

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Vorprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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