Immobiliendarlehensverträge mit der Sparkasse Bremen noch bis zum 21. Juni widerrufen!

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BGH-Rechtsprechung macht attraktiven Ausstieg aus seit Jahren laufenden Verträgen möglich!

Kreditinstitute wie die Sparkasse Bremen sind seit dem 1. November 2002 verpflichtet, Darlehensnehmer bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Sinn und Zweck der gesetzlichen Verpflichtung ist die Gewährleistung einer für den juristischen Laien verständlichen Belehrung über das Widerrufsrecht. Dieser soll, ohne auf Dritte angewiesen zu sein, widerrufen können.

Rechtsabteilungen von Banken und Sparkassen kamen dieser Verpflichtung aber offenbar nur unzureichend nach. Gerichtlich bemängelt wurden bereits gravierende Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, wie etwa das Deutlichkeitsgebot. Der BGH entschied mehrfach auf Ungültigkeit entsprechender Belehrungstexte.

Darlehensnehmer können ihre Verträge bei Ungültigkeit der Widerrufsbelehrung noch nach Jahren widerrufen, ohne die für den vorzeitigen Ausstieg im Normalfall vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Da der europäische Geldmarkt aktuell historisch günstige Zinssätze generiert, bietet sich Darlehensnehmern die einmalige Chance auf eine äußerst attraktive Umschuldung ohne Mehrkosten. Hier sind tausende Euro an Zinsersparnis möglich!

Noch 2 Wochen verbleiben für Ihren Widerruf! Gesetzesänderung verkürzt Widerrufsrecht drastisch!

Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge sind nach einem Anfang des Jahres verabschiedeten Gesetz nur noch bis zum 21. Juni widerrufbar. Das nach bisheriger Rechtslage „ewige“ Widerrufsrecht ist damit Geschichte. Der Gesetzesänderung ging eine intensive Lobbyarbeit der Kreditinstitute voraus, die offenbar zum Erfolg führte. Von offizieller Seite wird die Gesetzesänderung mit dem Bedürfnis nach mehr Rechtssicherheit begründet. Faktisch werden hier Verbraucherrechte gravierend verkürzt.

Auch die Verträge der Sparkasse Bremen könnten noch widerrufbar sein!

Die Sparkasse hat jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ausgegeben, die Verträge sind möglicherweise noch widerrufbar. Im Folgenden stellen wir einige typische Fehler der Belehrungen dar. Darlehensnehmer sollten uns umgehend konsultieren.

Sparkasse Bremen verwendet überflüssigen Hinweis auf finanzierte Geschäfte in Belehrungen

In den Formularen findet sich ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“. Ein Immobiliendarlehensvertrag kann zwar in Verbindung mit einem finanzierten Geschäft vorliegen – die Konstellation stellt jedoch eher eine Ausnahme dar. Der Absatz ist insofern für die meisten Darlehensnehmer gänzlich überflüssig. Da dem rechtsunkundigen Darlehensnehmer in der Regel auch nicht klar sein dürfte, worum es sich bei einem finanzierten Geschäft überhaupt handelt und das auch nicht von ihm erwartet werden kann, stiftet der Absatz zudem Verwirrung. Insofern ist die Verwendung des Absatzes der Verständlichkeit der Widerrufsbelehrung keinesfalls zuträglich. Es ergeben sich erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Deutlichkeitsgebot.

Fehler – Sparkasse Bremen informiert über vermeintliche Werteersatzpflicht des Darlehensnehmers

Weiter findet sich ein Hinweis auf eine Wertersatzpflicht des Darlehensnehmers nach einem Widerruf. Werteersatzpflichten sieht das Gesetz bei Verträgen über Sachen vor, wenn eine Sache im Besitz des Kunden verschlechtert wurde. Dann ist der, etwa durch Benutzung, verringerte Wert der Sache, vom Kunden zu ersetzen. Bei einem Vertrag über einen Geldwert, wie einem Immobiliendarlehensvertrag, ergibt eine solche Verpflichtung aber von Grund auf keinen Sinn. Ein Geldwert kann sich nicht durch Benutzung verschlechtern. Die Verwendung des Absatzes ergibt somit keinen Sinn.

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