Immobilienfonds - Verjährung 2011, letzte Chance, wichtige Infos

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Bei Immobilienfonds werden Ende 2011 zahlreiche Ansprüche endgültig verjähren. Wichtige Informationen für Anleger. Letzte Chance!

Investition in Immobilienfonds

Zahlreiche Anleger haben in den letzten Jahrzehnten in geschlossene Immobilienfonds Milliardenbeträge investiert. Aufgelegt wurden die Fonds als GbR oder GmbH & Co. KG. Anleger beteiligten sich als Gesellschafter des geschlossenen Immobilienfonds. Gerade in den 1990er Jahren nach der Wende waren geschlossene Immobilienfonds (Berlin Fonds) der Renner auf dem Markt. Die Anlage in Immobilienfonds wurde meist als sicheres Altersvorsorge- und Steuersparmodell von Banken, Vermittlern und Beratern. Immobilien galten als wertbeständig. Im Osten Deutschlands erhofften sich Anleger „blühende Landschaften". Eine Aufklärung über Risiken war meist zu vermissen. Heute müssen Anleger von Immobilienfonds feststellen, dass es sich oft um eine Fehlanlage mit einem Verlust oder gar einem Totalverlust handelt. Anleger von Immobilienfonds waren sich darüber nicht bewusst.

Oft wurden die Anteile an den Immobilienfonds durch ein Darlehen einer Bank finanziert.

Daneben gibt es offene Immobilienfonds. Bei diesen offenen Immobilienfonds besteht ebenfalls eine erhebliche Krise, von der zahlreiche Anleger betroffen sind.

Risiken bei geschlossenen Immobilienfonds

Aufgeklärt werden musste über die folgenden Risiken, was kaum erfolgt ist:

1. Totalverlustrisiko

2. Immobilienfonds eignet sich nicht zur Altersvorsorge

3. möglicherweise Nachschusspflichten

4. Beteiligung an einer GbR hochgefährlich, möglicherweise hier Haftung mit „Haus und Hof"

5. Zweitmarktrisiko: oft wurde damit geworben, man könne den Immobilienfonds ohne Probleme verkaufen. Dem ist jedoch nicht so, da kein funktionierender Zweitmarkt besteht und selten jemand schwächelnde Immobilienfonds kauft.

6. Haftung kann auch dem Verkauf des Immobilienfonds weiterbestehen, was viele nicht bedenken.

7. Weitere Zahlreiche Risiken wurden nicht erwähnt.

8. Banken haben außerdem seit 1990 auf Kick-Backs (Provisionen, Rückvergütungen) und Innenprovisionen hinzuweisen.

Schadensersatz für Anleger

Wurden Anleger von Immobilienfonds nicht über die o.g. Risiken aufgeklärt, steht ihnen ein Schadensersatzanspruch zu. Sie können auch noch nach Jahrzehnten ohne Schaden aus der Anlage in den Immobilienfonds rauskommen. Daneben bekommen die Anleger von Immobilienfonds das Geld nachträglich verzinst.

Private Vermittler und Banken (Sparkasse, Volksbank, Commerzbank, Dresdner Bang, Targobank, SEB Bank, Santander Bank, Deutsche Bank, Apo Bank Deutsche Apotheker- und Ärztebank) haben die Fonds vermittelt.

Wurde ein Kredit aufgenommen für den Immobilienfonds, besteht die Möglichkeit, Ansprüche gegenüber der finanzierenden Bank geltend zu machen.

ACHTUNG: VERJÄHRUNG ENDE 2011

Aufgrund des geänderten Verjährungsrecht drohen nun die Ansprüche der Anleger von Immobilienfonds endgültig zu verjähren. Es ist daher nun die letzte Chance und Eile geboten. Anleger sollten umgehend handeln und einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Verjährung noch kurzfristig unterbrechen kann.

Was Anleger tun können

Anleger sollten rechtzeitig vor Jahresschluss ihre Ansprüche von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen. Dies sollte rechtzeitig geschehen, um keine Frist zu verpassen.

Erstcheck für € 50.-

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH prüft die Ansprüche für eine pauschal Gebühr von € 50.- Anleger wissen nach dem Check, ob es Sinn macht, rechtliche Schritte einzuleiten.

Zum Erstcheck für € 50.- gelangen sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten#Erstberatungsangebot

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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