Impfen des Kindes gegen den Willen des getrennt lebenden Elternteils

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Die Süddeutsche Zeitung hat in einem Artikel vom 23.05.2017 über ein kürzlich ergangenes Urteil des BGH zum Az.: XII ZB 157/16 berichtet.

In dem zu entscheidenden Fall lebten die Eltern getrennt voneinander und hatten für ihre 5-jährige Tochter das gemeinsame Sorgerecht. Überwiegend waren sich die Eltern bei den Themen der elterlichen Sorge einig. Über das Thema Schutzimpfungen gab es jedoch Streit.

Die Mutter hatte sich geweigert, Impfungen ihrer Tochter zuzustimmen, da sie Angst vor gesundheitlichen Schäden ihrer Tochter hatte. Darüber hinaus habe sie den Ärzten und der Pharmaindustrie nicht vertraut.

Der Vater war jedoch auf jeden Fall dafür, dass das Mädchen alle offiziell empfohlenen Impfungen bekommen sollte. Er wollte vermeiden, dass sich seine Tochter gar nicht erst mit ansteckenden Krankheiten infizieren könne.

Der Vater hatte daher gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen, damit seine Tochter auch ohne Zustimmung der Mutter geimpft werden konnte. Das OLG Jena hatte dem Vater Recht gegeben und ihn berechtigt, insgesamt über 9 Schutzimpfungen für seine Tochter zu entscheiden. Die Mutter hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt, sodass der Fall vor den Bundesgerichtshof gekommen ist.

Dieser hat nun entschieden, dass es sich bei der Frage, ob ein Kind geimpft werden muss oder nicht, nicht um alltägliche Dinge handelt, die ein Elternteil, bei dem das Kind gerade lebt, allein entscheiden könne. Vielmehr müssen sich die Eltern bei bedeutsamen Entscheidungen einig sein. Wenn eine Einigung nicht vorliege, so müsse das Gericht entscheiden, was am besten für das Kind sei. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die üblichen Schutzimpfungen, die medizinisch angebracht sind, zum Wohle des Kindes durchgeführt werden müssen.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-urteil-geschiedener-vater-darf-tochter-impfen-lassen-1.3518423

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