Impressum auf facebook?

  • 1 Minuten Lesezeit

Nach dem Landgericht Aschaffenburg (Az. 2 HK O 54/11) hat jüngst auch das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 31.01.2013 die Impressumspflicht für facebook-Seiten, die nicht nur privat genutzt werden, bejaht (LG Regensburg 1 HK O 1884/12). Was bedeutet diese Entscheidung für facebook-Nutzer?

Wer braucht ein Impressum?

Nach Ansicht des LG Regensburg weisen gewerblich genutzte facebook-Seiten eine gewisse Selbständigkeit im Vergleich zur verlinkten Homepage auf und benötigen daher ein eigenes Impressum nach den Vorgaben des § 5 Telemediengesetz (TMG). Die Impressumspflicht trifft daher ebenso wie bei Websites oder Blogs jeden, der den Internetauftritt nicht ausschließlich privat, also (zumindest auch) zu geschäftlichen oder auch Marketing-Zwecken nutzt.

Für Unternehmen und Selbständige sollte oberstes Gebot die größtmögliche Sicherheit beim Internetauftritt sein, so dass vor einer endgültigen höchstrichterlichen Klärung die Bereitstellung eines Impressums auf der facebook-Seite für jeden Unternehmer selbstverständlich sein sollte.

Was gehört in das Impressum?

Der zwingende Inhalt des Impressums richtet sich nach § 5 TMG, es gibt keine Unterschiede zur „normalen" Homepage.

Sofern das Impressum der eigenen Homepage vollständig und abmahnsicher ist, kann es der Unternehmer übernehmen. Auch hier muss aber genau darauf geachtet werden, dass bei der Umformatierung keine Informationen verloren gehen.

Was ist mit anderen sozialen Netzwerken wie Twitter oder Xing?

Sobald der gewerbliche Internetauftritt eine gewisse Selbständigkeit aufweist, was bei nahezu allen Social-Network-Profilen der Fall sein dürfte, handelt es sich um ein eigenständiges Telemedium, so dass ein Impressum bereitgestellt werden sollte. Hier sind in den kommenden Jahren noch viele Entscheidungen zu erwarten, die diese Pflichten konkretisieren werden.

Derzeit gilt: ein Unternehmer, der in einem öffentlichen Profil seines Gewerbes kein vollständiges Impressum bereithält, muss früher oder später im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung rechnen.

RAin Anna Kastner

Arnulfstraße 19

80335 München

Tel: 089 189 17 890

Fax; 089 189 17 89 89

E-Mail: kontakt@kanzlei-kastner.de

www.kanzleikastner.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anna Katharina Kastner

Beiträge zum Thema