Infektion im Krankenhaus

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Corona-Update: Inzwischen kommt es zu massiven Corona-Infektionen in Pflegeheimen. Gerne unterstütze ich Sie und Ihren in einem Pflegeheim wohnenden Angehörigen im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus. 

Insbesondere die Vorbereitung und Durchführung einer Operation ist ein kritischer Moment. Hier kann es zu einer Keimübertragung durch einen infizierten Arzt oder einen infizierten Operationsassistenten in die Operationswunde kommen. Eine Haftung von Krankenhaus und Arzt besteht in einem solchen Fall, wenn die Keimübertragung bei Einhaltung des hygienischen Standards in organisatorischer und technischer Weise vermeidbar gewesen wäre. Immer wenn die Infektion des Patienten aus einem hygienisch durch Vorsorgemaßnahmen beherrschbaren Bereich hervorgegangen ist, wird zulasten des Krankenhauses vermutet, dass ein Mitglied des Operationsteams einen hygienischen Fehler begangen hat, der zu der Keiminfektion des Patienten geführt hat. Dies hat zur Folge, dass das Krankenhaus darlegen und beweisen muss, dass es die gebotene Hygiene zur Vermeidung einer Infektion eingehalten und nicht behandlungsfehlerhaft gehandelt hat.

Vorbereitung und Durchführung einer Operation

Ein weiterer kritischer Moment während eines stationären Krankenhausaufenthalts ist der Aufenthalt in einem Mehrbettzimmer, wenn der Bettnachbar mit einem Keim infiziert ist und die Mitarbeiter des Krankenhauses nicht regelmäßig und sorgsam auf die Einhaltung der Hygienevorschriften bei der Reinigung des Zimmers und des Bades achten oder die Mitarbeiter des Krankenhauses zunächst den Verband eines mit einem Keim infizierten Zimmernachbarn wechseln und sodann bei dem anderen Patienten im Zimmer ohne Einhaltung von Hygieneregeln die Infusion abstöpseln.

Aufenthalt im Mehrbettzimmer

Zu jedem Zeitpunkt des stationären Krankenhausaufenthalts ist das Krankenhaus im Rahmen der Organisation verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der hygienische Standard eingehalten wird. Das Krankenhaus ist zur Hygienesicherstellung verpflichtet. Hierzu hat das Krankenhaus Hygienepläne zur Infektionshygiene zu erstellen und Präventionsmaßnahmen durchzuführen. Auch muss das Krankenhaus die Einhaltung der Hygienepläne und Präventionsmaßnahmen regelmäßig kontrollieren und Verstößen entgegenwirken. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) spielen eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob die gebotenen Hygienevorkehrungen getroffen und eingehalten wurden.

Krankenhauskeime: MRSA, Pneumokokken, Enterokokken, MRGN, 3MRGN, 4MRGN

Zu den bekanntesten sog. Krankenhauskeimen gehört das Methicillin resistenter Staphylococcus aureus (MRSA). Dieses gehört zu den Staphylococcen. Von diesen gibt es verschiedene Arten. Das MRSA weist jedoch eine entscheidende Besonderheit auf, die es so gefährlich macht. Es ist gegen Antibiotika resistent. Des Weiteren von Bedeutung sind die penicillinresistenten Pneumokokken und die vancomycinresistenten Enterokokken (VRE), insbesondere das Enterococcus faecium. Multiresistente gramnegative Bakterien (MRGN) werden subklassifiziert in solche, die gegen drei oder vier primär bakterizide Therapeutika resistent sind (3MRGN/4MRGN). Auf Intensivstationen kommen häufiger MRGN als MRSA vor.

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