Infinus-gebundene Vermittler haften nicht!

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So entschied der BGH kürzlich in seinem Beschluss vom 28.04.2016, III ZR 95/15.

Der BGH hat eindeutig entschieden, dass eine Haftung der für die Infinus Finanzdienstleistungs AG „gebundenen“ Vermittler grundsätzlich nicht in Betracht kommt.

Die Verfahren, die der Kollege Sochurek führte, wurden durch alle drei Instanzen zugunsten des Vermittlers beendet. Bereits das Oberlandesgericht hatte die Berufung zurückgewiesen, weil ein unternehmensbezogenes Geschäft vorgelegen hatte. Der unternehmensbezogene Charakter des Geschäfts konnte den vorgelegten Unterlagen entnommen werden.

Regelmäßig verwendeten die gebundenen Vermittler vorgefertigte Formulare, auf denen mehrfach eindeutige Hinweise auf die Infinus Finanzdienstleistungs AG enthalten waren.

Dennoch gab es sowohl bei Landgerichten als auch bei Oberlandesgerichten gegenläufige Entscheidungen, die diese klaren Hinweise anders bewerteten. Das führte zu entsprechenden Verunsicherungen – sowohl bei Anlegern, als auch bei Vermittlern.

Die hat der BGH mit seiner Entscheidung nun beseitigt – vorausgesetzt der Vermittler hat die Formulare mit den entsprechenden Hinweisen im konkreten Fall auch richtig verwendet.

Bisher unberücksichtigt blieb der Umstand, dass es eine öffentlich zugängliche Liste der gebundenen Vermittler gibt. Dann dürfte dieses Register und diese Eintragung eine ähnliche Wirkung haben wie der öffentliche Glaube an die Richtigkeit des Handelsregisters. Nach Paragraph 15 Abs. 2 HGB muss ein Dritter Eintragungen im Handelsregister gegen sich gelten lassen. Keine andere Funktion erfüllt das öffentliche Register, dass nach § 2 Abs. 10 KWG eine Liste der vertraglich gebundenen Vermittler darstellt.

Aus dem Inhalt und den Ausführungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird deutlich, dass die Haftung jeweils bei dem haftenden Unternehmen liegen soll.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Anwalt.

Auch die Kanzlei Hogrefe gibt hier zu gerne Auskünfte.


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