Infinus und Future Business KG: zahlreiche weitere Versammlungen der Orderschuldverschreibungsgläuber

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Für die Wahl des Gemeinsamen Vertreters auf der Versammlung der Orderschuldverschreibungsgläubiger für die jeweiligen Emissionen der Anleiheserien (43 Tranchen) aus dem Infinus-Komplex hat das Amtsgericht Dresden nunmehr begonnen, die Anleihenserien einzeln aufzurufen. Die ersten Serien wurden für den 17.06.2014, den 18.06.2014, 19.06.2014, 24.06.2014, 25.06.2014 und 26.06.2014 terminiert, Uhrzeit jeweils 8.30 h, Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6, Saal A 1.119. 

Die jeweiligen Abstimmungen über den Gemeinsamen Vertreter (ob und wer?) sollen jeweils im Fünf-Minuten-Takt erfolgen. Begonnen wird mit den Anleihen nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 1899. Später folgen dann die Anleihen nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 2009. 

Derzeit ist nicht bekannt, ob weitere Fortsetzungstermine stattfinden. 

Diese Informationen ergeben sich aus der Website www.fubus-osv.de unter der Rubrik "Neuigkeiten". 

Mit diesem sehr komplizierten Verfahren soll Anfechtungen und Klagen aus dem Wege gegangen werden. Der Gesamtschaden aus diesem Komplex schießt sich auf eine Milliarde Euro ein. 

Eine Interessengemeinschaft, in der sich alle über ihre Rechte unverbindlich und kostenfrei unterrichten können, ist die geeignete Plattform. Die Interessengemeinschaft Infinus AG wird durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten. 

Geschädigte können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 01724107745 melden.


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