Infinus und Future Business KG: zu den künstlichen Gewinnen

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In der Angelegenheit Infinus und Future Business KG aA, Dresden, ist das Ermittlungsverfahren auf den Steuerberater und den Wirtschaftsprüfer ausgeweitet worden.

Ein Ponzisystem ist bei Schuldverschreibungs-Daueremissionen mit aufklärungspflichtigen bilanziellen Erscheinungen verknüpft.

Die (nicht am Markt) erzielten Gewinne sind fast ausnahmslos künstlich. Sie basieren auf Verträgen mit Tochtergesellschaften. Ein erkennbares Merkmal der Bilanz ist dieses: Der positive Mehrbetrag bei den Finanzanlagen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Verhältnis zum Vorjahr ähnelt in der Summe dem Jahreserlös.

Die Steigerungen der „Anteile an verbundenen Unternehmen", an „Ausleihungen an verbundenen Unternehmen" und an" Beteiligungen an verbundenen Unternehmen" sowie die Steigerung bei den „Forderungen gegen verbundene Unternehmen" in der Bilanz entsprechen den Erlösen in der GuV-Rechnung.

Bei den verbundenen oder assoziierten Unternehmen handelt es sich um die beherrschten Tochterunternehmen. Die eingenommene Anlegergelder fließen in der Gestalt von Beteiligungserhöhungen, Ausleihungen und Darlehen an die Tochterunternehmen und strömen in Gestalt von Aufträgen (bilden dann die Erlöse) zurück. Faktisch handelt es sich bei diesen Kontrakten um „In-sich-Geschäfte".

Die Forderungen und bilanzierten Werte bleiben beim Mutterunternehmen trotz der faktischen Rückzahlung bestehen. Die durch den Rückfluss eingenommenen Gelder (für „Aufträge", meist für wertlose Beratungen, Planungen, Beteiligungshandel etc.) können erneut ausgereicht werden. Der Vermögensbestand der herrschenden Gesellschaft bläht sich dadurch auf, wenn die erforderlichen Abschreibungen nicht vorgenommen werden.

Durch diese Methode werden letztlich Werte in der Bilanz ausgewiesen, die nicht existieren.

Bei der Future Business KG aA mussten die vorstehend geschilderten Erscheinungen zwar nicht für den Anleger, wohl aber aus der Sicht der Expertise erkennbar sein. Es genügten hier wenige Rechenoperationen.

Eine Interessengemeinschaft, in der sich alle über ihre Rechte unverbindlich und kostenfrei unterrichten können, ist die geeignete Plattform. Die Interessengemeinschaft Infinus AG wird durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten. Geschädigte können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 01724107745 melden.


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