Info Abmahnung Selig & Christ Rechtsanwälte wegen PiraMMMida

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Die meisten Menschen, die erstmalig eine Abmahnung erhalten, sind beunruhigt. Den Abgemahnten beschäftigen regelmäßig zahlreiche Fragen. Die Antworten auf einige dieser Fragen können sich aus Internetrecherchen ergeben, andere Fragen bleiben offen. Im Nachfolgenden wollen wir uns mit den offenkundigsten Fragen im Zusammenhang mit einer aktuellen Abmahnung befassen.

Es geht um die in der ersten Juniwoche 2011 ausgesprochene Abmahnung PiraMMMida, also die Abmahnung, welche die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH im Falle der Ermittlung eines Verstoßes an dem russischen Film PiraMMMida, Originaltitel ПираМММида, durch die Dortmunder Anwaltskanzlei Selig & Christ versenden lässt.

Was ist eine Abmahnung?

Mit der Abmahnung wird eine Verhaltensweise des Abgemahnten gerügt. Die Abmahnung verfolgt das Ziel, den Abgemahnten künftig zum Unterlassen seines rechtswidrigen Verhaltens zu bewegen. In der Praxis kommen Abmahnungen am häufigsten bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen, Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen, sowie im Arbeitsrecht vor. Gerade im Hinblick auf die Abmahnungen im Urheberrecht ist zu beobachten, dass mit der wachsenden Verbreitung von immer leistungsfähigeren Internetverbindungen auch die Zahl der Abmahnungen in den letzten Jahren zugenommen hat.

Wer lässt abmahnen?

Viele Rechteinhaber haben ein Interesse an einer zeitnahen Verfolgung von Rechtsverstößen an Werken aus Ihrem Rechtskatalogbestand. Das Internet bietet u. a. auch den Nährboden für rechtswidrige Tauschbörsenaktivitäten. Daher lässt etwa die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH im Juni 2011 durch die bevollmächtigte Anwaltskanzlei Selig & Christ aus Dortmund wiederholt Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk PiraMMMida abmahnen.

Die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH verfolgt die Rechtsverletzungshandlungen für die Rechteinhaberin. Der russische Film wurde im April 2011 erstmals im russischen Verwertungsraum veröffentlicht und handelt vom Finanzwesen des Russlands der 90er Jahre. Die von der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH betraute Rechtsanwaltskanzlei Selig & Christ ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätige Kanzlei aus Dortmund. Die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH greift nunmehr mit der Abmahnung an dem Werk PiraMMMida zum ersten Mal auf die Dienstleistungen der Kanzlei Selig & Christ zurück.

Welche Werke sind geschützt?

Zunächst ist festzuhalten, dass Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören mitunter: Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der Musik; pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Als Filmwerk unterfällt PiraMMMida den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und damit untersteht er unweigerlich dem Schutz des UrhG.

Filesharing - Was wird abgemahnt?

Einem Empfänger der Abmahnung wegen des Werkes PiraMMMida durch die Anwaltskanzlei Selig & Christ Rechtsanwälte in Partnerschaft im Auftrag der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH wird regelmäßig vorgeworfen, das Werk über eine so genannte Peer-To-Peer-Tauschbörse im Internet Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die besondere Eigenheit der Peer-To-Peer-Software ist jedoch, dass mit dem Herunterladen einer Datei, wie beispielsweise jenem Filmwerk PiraMMMida, diese Datei den aktiven Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig ebenfalls zum Download angeboten wird. Dies stellt einen Verstoß gegen die Rechte der Rechteinhaberin AEGIS Multimedia Protection GmbH dar.

Dementsprechend macht die betraute Anwaltskanzlei Selig & Christ Rechtsanwälte für die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses, von dem der Verstoß an dem Film PiraMMMida begangen wurde, geltend.

Was wird gefordert?

Der § 97 UrhG bestimmt, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die Rechteinhaberin des Werks untersteht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Ihr obliegt die Wahl, auf welche Art und Weise eine Verwertung an dem Filmwerk PiraMMMida stattfinden soll.

In der Abmahnung wegen des Filmwerks PiraMMMida fordert die Dortmunder Anwaltskanzlei Selig & Christ wegen der Verletzung der exklusiven Rechte an dem Film im Auftrag der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH neben der Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalierten Betrages für Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 980,00 Euro.

Was ist zu beachten?

Dem Abgemahnten, der die Abmahnung PiraMMMida durch Anwaltskanzlei Selig & Christ Rechtsanwälte im Auftrag der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH erhält, ist angeraten, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung nicht übereilt abzugeben. Denn zahlreiche deutsche Gerichte bewerten die Abgabe einer in der Art formulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis zu Lasten des Unterzeichners.

Allerdings sollte die Abmahnung, die einen Urheberrechtsverstoß an dem Filmwerk PiraMMMida beinhaltet, nicht unbeachtet im Papiermüll landen. Die darin enthaltenen Fristen sollten tunlichst ernst genommen und beachtet werden. Schließlich wurde der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung getroffen und das Ignorieren der Abmahnung PiraMMMida kann sich im Nachhinein als äußerst zeitraubender und teurer Fehler erweisen.

Leider mag es immer noch Tauschbörsenteilnehmer geben, die sich nicht bewusst sind, dass das Herunterladen einer Datei (wie vorliegend PiraMMMida) über Peer-To-Peer-Tauschbörsen, über den Filesharing Clienten eine Bereitstellung der Bezugsdatei beinhaltet, kurzum, diese Datei wird regelmäßig mit dem Download zugleich auch anderen Tauschbörsennutzern zum Download bereitgestellt. Ein solches Downloadangebot stellt ein öffentliches Zugänglichmachen i. S. d. UrhG dar. Um gleich der häufig gestellten Frage zu entsprechen: Auch dem bloßen Vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke sind im UrhG klare Grenzen gesetzt.

Was tun, wenn Fragen offen bleiben?

Bei offenen Fragen tut ein Empfänger der Abmahnung PiraMMMida nicht selten gut daran, sich durch einen fachkundigen und mit der Thematik des Filesharings vertrauten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Autor dieses Beitrags:

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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