ING DiBa: Ein Widerruf Ihres Immobiliendarlehensvertrags kann finanziell äußerst attraktiv sein!

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Tausende Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen in Deutschland fehlerhaft

Der Bundesgerichtshof hat bereits in zahlreichen Verfahren Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen für ungültig erklärt. Hintergrund der sich für Banken zum Skandal ausweitenden Rechtsprechung ist die seit 1. November 2002 für Kreditgeber bestehende Pflicht, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehens umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren.

Die von zahlreichen Kreditinstituten – wie auch der ING DiBa – ausgegebenen Belehrungstexte entsprachen aber in vielen Fällen nicht den gesetzlichen Vorgaben: Vielfach wurden Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot des Gesetzgebers oder unübersichtliche Gestaltungslösungen in den Formularen bemängelt. Deutsche Gerichte erklärten entsprechende Belehrungsformulare für ungültig, der BGH schloss sich dieser Ansicht als letzte Instanz vielfach an.

Darlehensnehmer können bei Ungültigkeit der Belehrung ihren Vertrag noch nach Jahren widerrufen. Im Kündigungsfall würde eine teure Vorfälligkeitsentschädigung für den außerplanmäßigen Ausstieg anfallen. Ein Widerruf jedoch kennt keine Strafzahlung.

Darlehensnehmern bietet sich damit die Möglichkeit, ihre Darlehen zu aktuell äußerst attraktiven Konditionen umzuschulden. So lassen sich tausende Euro an Zinsen sparen.

Jähes Ende des „Widerrufsjokers“ für 2016 in Sicht

Für Kreditinstitute, die sich mit zahlreichen Widerrufserklärungen zu seit Jahren laufenden Verträgen konfrontiert sehen, ist die Rechtsprechung des BGH indes ein finanzielles Fiasko. Offenbar haben sie daher erfolgreich Lobbyarbeit geleistet: Ein Gesetzesentwurf zur Verkürzung des „ewigen“ Widerrufsrechts ist bereits in den Bundestag eingebracht worden. Bei seiner Umsetzung werden ab Mitte 2016 die meisten Verträge nicht mehr widerrufbar sein. Darlehensnehmern bleibt also möglicherweise nur noch ein Zeitfenster von rund acht Monaten, um zu handeln.

Auch Ihr Darlehen bei der ING DiBa ist möglicherweise widerrufbar!

Die ING DiBa hat in Belehrungsformularen aus dem Zeitraum zwischen April 2006 und Oktober 2007 einige Punkte nur unvollständig beleuchtet. Die entsprechenden Verträge könnten also widerrufbar sein. Auch von der ING DiBa in anderen Jahren ausgegebenen Belehrungsformulare können identische oder andere Fehler enthalten und damit widerrufbar sein.

ING DiBa bestimmt Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig

In den Formularen der ING DiBa heißt es: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung.“

Das Wort „frühestens“ legt nahe, dass noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Widerrufsfrist tatsächlich zu laufen beginnt. Welche Voraussetzungen das sein sollen, wird nicht erläutert. So bleibt es bei einer Formulierung, die viel Raum für Interpretation lässt. Eine genaue Bestimmung des Fristbeginns bleibt die ING DiBa jedenfalls schuldig. Daher ist eine Vereinbarkeit mit dem gesetzlichen Erfordernis der Vollständigkeit der Belehrung höchst fraglich. Die identische Formulierung findet sich im Übrigen u.a. auch in Belehrungen der AXA (2009), der Allianz Lebensversicherung AG (2007) und der Barmenia Lebensversicherung (2008).

Einseitige Fristsetzung im Rückgewährschuldverhältnis in Formularen der ING DiBa

Weiterhin macht die Bank richtigerweise Ausführungen zur Pflicht des Kunden, nach erfolgtem Widerruf innerhalb einer Frist von 30 Tagen alle erhaltenen Zahlungen, namentlich die Darlehenssumme, zurückzuzahlen. Ein Hinweis darauf, dass die ING DiBa ebenfalls binnen 30 Tagen alle vom Kunden erhaltenen Leistungen zurückzugewähren hat, findet sich indes nicht. Ein solcher Hinweis kann mit erneutem Blick auf das Erfordernis der Vollständigkeit jedoch kaum entbehrlich sein.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Prüfung Ihrer Unterlagen durch Experten

An einem Widerruf interessierte Darlehensnehmer sollten zeitnah eine professionelle Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen veranlassen. Wie oben dargestellt, lassen sich zahlreiche Verträge möglicherweise nur noch bis Mitte 2016 widerrufen. Indes sind wir vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Kredit-und Kapitalmarktrechts zuversichtlich, Ihnen einen zügigen Ausstieg aus Ihrem unattraktiven Alt-Darlehen ermöglichen zu können. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung. 

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  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
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  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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