Inkasso für Autohäuser

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Bei Entgeltforderungen hat der Gesetzgeber geregelt, dass der Schuldner automatisch spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und deren Fälligkeit in Verzug gerät, sofern es sich bei dem Schuldner um keinen Verbraucher handelt (§ 286 Abs. 3 BGB). Ist der Schuldner Verbraucher, dann tritt diese Folge nur dann ein, wenn er von Ihnen in der Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rechnung unsicher ist, dann kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

Mit Eintritt des Verzugs haben Sie die Möglichkeit, fremde Hilfe für die Einziehung der Forderung in Anspruch zu nehmen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt dann i.d.R. der Schuldner. Eine Auslagerung dieser zeitintensiven Arbeit macht auch schon deshalb Sinn, weil Ihre eigenen Einziehungsbemühungen eben nicht bezahlt werden und erfahrungsgemäß auch weniger wirkungsvoll sind.

Im Inkasso für Autohäuser ist der Erhalt Ihrer Geschäftsbeziehung zum Kunden ebenso wichtig wie die Realisierung Ihrer offenen Forderung selbst. Sie möchten im engen Wettbewerb keinen Kunden an die Konkurrenz verlieren. Daher muss eine gute Gesprächsatmosphäre mit Ihrem Kunden geschaffen werden. Nur im vertrauensvollen Dialog kann offen über momentane Zahlungsschwierigkeiten, mögliche Einwendungen oder Missverständnisse geredet werden. Verhandlungsgeschick, freundlicher Umgang mit Ihrem Kunden und fundierte rechtliche Kenntnisse sind dabei die Grundlage des Erfolges.

Sollte trotz aller außergerichtlichen Bemühungen die Forderung nicht realisiert werden, muss mit Hilfe von Wirtschaftsauskünften, die Informationen über die Bonität des Schuldners eingeholt und dann entschieden werden, ob gerichtliche Maßnahmen nicht nur rechtlich sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Von großem Vorteil ist es, wenn alle vorgerichtlichen, gerichtlichen (das heißt auch mögliche Klageverfahren) und alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen „aus einer Hand“ durchgeführt werden. Es entsteht dann kein (Informations-)Bruch in der Bearbeitung. Dies gilt insbesondere für höhere und rechtlich schwierigere Forderungen. 

Zur zeitgemäßen Bearbeitung von Inkassoakten gehört zu unserem Service auch, dass Ihnen ein kostenloser Online-Zugang zu Ihren Akten gewährt wird. Sachstandsanfragen erübrigen sich dann für Sie. 

Wir vertreten Autohäuser im Forderungseinzug und Unfallmanagement sachlich und kompetent. Unser Ziel ist es dabei, Ihre Forderungen kundenerhaltend, erfolgreich, aber auch kostengünstig durchzusetzen.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an.


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