Innerhalb kürzester Zeit mehrfach geblitzt? OLG Stuttgart: nur eine Tat!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz


Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 15.01.2024, Az. 2 ORBs 23 Ss 769/23 klargestellt, dass wer innerhalb einer Minute mehrfach mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen wird, nur wegen einer einzigen Tat geahndet werden darf. Gemäß Art. 103 Abs. 3 GG würde ansonsten ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot vorliegen („ne bis in idem“).


Im vom Oberverwaltungsgericht Stuttgart zu entscheidenden Fall war der Betroffene am 27.10.2022 um 21:34 Uhr auf der B 27 zwischen Ludwigsburg und Kornwestheim zwischen Abfahrt Autokino und Friedhof bei zulässigen 80 km/h mit einer Geschwindigkeit von 151 km/h geblitzt worden ist. Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilte den Betroffenen am 05.05.203 deswegen zu einer Geldbuße von € 1.500,00 und einem Fahrverbot von drei Monaten. Zugleich stellte das Gericht fest, dass gegen den Betroffenen schon am 09.12.2022 – rechtskräftig seit dem 29.12.2022 – wegen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Stuttgarter Straße in  Ludwigsburg am 27.10.2022 um 21:34 Uhr innerorts um 30 km/h schon eine Geldbuße von € 180,00 festgesetzt worden war.


Tat wird als einheitlicher geschichtlicher Vorgang definiert

Die gegen das Urteil des Amtsgerichts erhobene Rechtsbeschwerde war erfolgreich. Es liege dann eine einzige Tat vor, wenn ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang gegeben sei, der sich von anderen ähnlichen Vorgängen unterscheide und das gesamte Täterverhalten umfasse. Das Geschehen darf nicht willkürlich aufgespalten werden.


Wer während mehrerer kurz nacheinander begangener Tempoverstöße nicht abgebremst hat, handelt in Tateinheit

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart fügt sich in die Rechtsprechung anderer Obergerichte ein und zeigt auf, dass Richter die zeitliche Abfolge beachten müssen.


Verteidigungsmöglichkeiten voll ausschöpfen!

Hier kam es während eines einzigen Vorgangs zu mehreren Vorwürfen. Es ist kaum zu übersehen, dass der Betroffene ohne weitere Fahrmanöver weiter beschleunigt hat.


Als erfahrener und bundesweit tätiger Fachanwalt für Verkehrsrecht und Verteidiger in Bußgeldsachen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 


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