Insolvenz Deutsche Lichtmiete – Drohende Zahlungsunfähigkeit bei Direkt-Investments

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Nachdem die Deutsche Lichtmiete Ende 2021 Insolvenzantrag gestellt hat, hat das Amtsgericht Oldenburg am 5. Januar 2022 die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind die

  • Deutsche Lichtmiete AG (Az. 69 IN 30/21)
  • Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH (Az. 16 IN 49/21)
  • Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH (Az. 33 IN 48/21).

Auch wenn dieser Schritt nicht überraschend kommt, wird für die Anleger immer deutlicher, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Das trifft nicht nur auf die Anleger zu, die in Anleihen der Deutsche Lichtmiete investiert haben, sondern auch auf Anleger, die Geld in die Direktinvestments gesteckt haben.

Nachdem das vorläufige Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft eröffnet wurde, teilten auch die die drei Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften mit, dass ihnen die Zahlungsunfähigkeit droht und auch die Zahlung der am 10. Januar 2022 fälligen Mieten nicht gesichert ist.

Das AG Oldenburg hat am 10. Januar 2022 auch über diese Gesellschaften die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet:

  • Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH Az.:  63 IN 2/22
  • Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH Az.: 60 IN 1/22
  • Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH Az.: 65 IN 1/22

In den von der BaFin am 6. Januar 2022 veröffentlichten Mitteilungen der drei Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften hieß es bereits, dass sie drohend zahlungsunfähig sind und der Bestand der Gesellschaften gefährdet ist. Damit drohen auch weitere Zinszahlungen oder Rückkäufe auszufallen.

Bei der Deutsche Lichtmiete Direktinvestitionsgesellschaft mbH betrifft das die Vermögensanlagen Lichtmiete Energie Effizienz A+ Direkt-Investitions-Programm:

  • Angebots-Nr. 2016-041 - concept light High Bay II
  • Angebots-Nr. 2016-042 - concept light High Bay III
  • Angebots-Nr. 2016-043 - concept light High Bay IV
  • Angebots-Nr. 2016-044 - concept light High Bay IV
  • Angebots-Nr. 2016-045 - concept light LED-Panel 60x60
  • Angebots-Nr.2016-046 - concept light Industrie-Lichtband 150
  • Angebots-Nr. 2016-047 - concept light Industrie-Lichtband 150

Bei der Deutsche Lichtmiete 2. Direktinvestitionsgesellschaft mbH betrifft das die Vermögensanlagen Lichtmiete Energie Effizienz A+ Direkt-Investitions-Programm:

  • Angebots-Nr. 2017-058 - LED Hallenstrahler concept light (II)
  • Angebots-Nr. 2017-059 - LED Hallenstrahler concept light (III)
  • Angebots-Nr. 2017-060 - LED Hallenstrahler concept light (IV)
  • Angebots-Nr. 2017-061 - LED Hallenstrahler concept light (V)
  • Angebots-Nr. 2017-062 - LED Hallenstrahler concept light (I)
  • Angebots-Nr. 2017-063 - LED Hallenstrahler concept light (II)                                                                                                                        

Bei der Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH betrifft das die Vermögensanlagen Lichtmiete Energie Effizienz A+ Direkt-Investitions-Programm:

  • Angebots-Nr. 2018-066 - LED Lichtband concept light (II)
  • Angebots-Nr. 2018-067 - LED Lichtband 2.0 concept light
  • Angebots-Nr. 2018-068 - LED Hallenstrahler concept light (III) HP
  • Angebots-Nr. 2018-069 - LED Hallenstrahler concept light (IV) HP
  • Angebots-Nr. 2018-070 - LED Hallenstrahler 2.0 concept light

Nach diesen Pflichtveröffentlichungen wird klar, dass auch Anleger der Direkt-Investments die Hoffnung, dass die Miet- und Zinszahlungen weiterhin fließen werden, wohl aufgeben können. Auch sie müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.

„Wichtig ist nun zu klären, ob die Anleger der Direkt-Investments auch Eigentümer der Beleuchtungssysteme geworden sind und ob sie Aussonderungsansprüche geltend machen können oder ob die weiteren Mieteinnahmen in die Insolvenzmasse fließen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Außerdem können die Direkt-Investoren ebenso wie die Anleihe-Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, sobald dies offiziell eröffnet wird. Da aber auch im Insolvenzverfahren mit finanziellen Verlusten zu rechnen ist, können darüber hinaus Schadenersatzansprüche geprüft werden. „Diese können u.a. gegen die Anlageberater und -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

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