Insolvenz GEOKRAFTWERKE.de GmbH – was betroffene Anleger tun können

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Das Insolvenzgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 16.10.2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEOKRAFTWERKE.de GmbH eröffnet und Rechtsanwalt Jochen Wagner zum Insolvenzverwalter bestellt. Anlegern, die dem Unternehmen über Nachrangdarlehen Kapital zur Verfügung gestellt hatten, droht nun der Verlust ihres eingesetzten Kapitals. Forderungen gegen die GEOKRAFTWERKE.de GmbH können bis zum 18.11.2020 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Unabhängig von der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren raten wir betroffenen Anlegern, ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und damit Rückabwicklung der getätigten Kapitalanlage prüfen zu lassen.

Namensschuldverschreibungen der GEOKRAFTWERKE.de GmbH

Die jetzt insolvente GEOKRAFTWERKE.de GmbH wurde 2010 als Fröschl Geothermie GmbH in Regensburg gegründet. Die Gesellschaft ist Teil der FG.de-Unternehmensgruppe und eine Tochtergesellschaft der FG Geothermie GmbH. Anleger konnten über Namensschuldverschreibungen insbesondere in den Bau und den Betrieb von Geokraftwerken investieren. Diese wurden in verschiedenen Gemeinden in Bayern (Kirchweidach, Schnaitsee, Amerang) errichtet. Anlegern wurde beispielsweise bei der Namensschuldverschreibung Kraftwerke Portfolio 2011 Nr. 1 bei einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren ein Basiszins in Höhe von 7,25% p.a. in Aussicht gestellt. Die einzelnen Projektgesellschaften waren mit zahlreichen Problemen konfrontiert und konnten ihrerseits die Darlehensbeträge und Zinsen nicht, bzw. nur zu einem sehr geringen Teil, an die GEOKRAFTWERKE.de GmbH zurückzahlen. So gab es bereits seit Längerem negative Berichterstattungen zur GEOKRAFTWERKE.de GmbH und zum direkten Umfeld des Unternehmens. Bereits 2014 riet das Magazin ECOreporter von einem Einstieg in die Geokraftwerke.de-Anleihe ab und berichte 2017, dass GEOKRAFTWERKE.de mit den Zinszahlungen in Verzug geraten war. Auch boerse.ard.de befasste sich mit den Kapitalanlagen der FG.de und titelt beispielsweise in 2016 „Forever Green zahlt wieder keine Zinsen“.

Insolvenz GEOKRAFTWERKE.de GmbH: Anlegern droht der Verlust des eingesetzten Kapitals

Wie der Website des Unternehmens zu entnehmen ist, bestehen das Vermögen der insolventen GEOKRAFTWERKE.de GmbH  nahezu ausschließlich aus Darlehensansprüchen gegenüber insgesamt acht verbundenen Unternehmen. Eines dieser Unternehmen ist die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH, einer Schwestergesellschaft der GEOKRAFTWERKE.de GmbH. Diese ist jedoch ebenfalls insolvent: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH wurde am 16.07.2020 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Damit dürften sich die Insolvenzmasse und die Chancen der Anleger bei der Insolvenzquote verringern.

Dem Prospekt der Kapitalanlage Kraftwerke Portfolio 2011 Nr. 1 ist zu entnehmen, dass das eingesetzte Kapital als Blind-Pool-Konzept an verschiedene konzernzugehörige Projektgesellschaften als Nachrangdarlehen gegeben wird. Im Falle einer Insolvenz erfolgt eine Befriedigung der Nachrangdarlehensgeber erst nach sämtlichen anderen Gläubigern. Anleger stehen im Insolvenzfall der Anlagegesellschaft schlechter da als andere Gläubiger. In der Regel können die vorrangigen Gläubiger bereits nur zu einem Bruchteil aus der Masse bedient werden, so dass Nachrangdarlehensgeber regelmäßig (nahezu) leer ausgehen.

Hilfe vom Anwalt für betroffene Anleger: Umfassende Prüfung Ihrer Ansprüche

Angaben der Website der GEOKRAFTWERKE.de GmbH zufolge haben Anleger über 30 Mio. EUR investiert. Die Anleger bangen nun um ihr investiertes Kapital. Wir bieten betroffenen Anlegern neben der Betreuung im Insolvenzverfahren eine umfassende Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche.

Bei dieser Kapitalanlage handelt es sich um eine Anlage mit hohen Risiken. Anleger, die Nachrangdarlehen gewähren, wissen oft nicht, dass sie ein sehr hohes Risiko tragen. Für sicherheitsorientierte Anleger oder als Altersvorsorge ist die Beteiligung als nachrangiger Darlehensgeber ungeeignet. Bei der Vermittlung oder Beratung von Nachrangdarlehen müssen potentiellen Kapitalgeber anleger- und anlagegerecht beraten werden. Wenn Anleger über die Risiken oder Provisionen bei der Beratung nicht umfassend aufgeklärt wurden, können sie Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage verlangen.

Tipp: Es ist dann ratsam die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vorzunehmen, wenn es solvente Gegner gibt. Schadensersatzansprüche können sich aus Prospekt- oder Beratungsfehlern ergeben und sich zum Beispiel gegen den Emittenten oder Anlageberater oder Anlagevermittler richten. Sollte z.B. ein Vermittler insolvent sein, so besteht seit 2013 die Möglichkeit, gegen die Haftpflichtversicherung des Vermittlers direkt vorzugehen. Dieser Anspruch führt in beiden Fällen zur kompletten Rückabwicklung und gilt auch dann, wenn der Vermittler nicht mehr auffindbar sein sollte. Eine individuelle Prüfung berücksichtigt auch den Aspekt der solventen Gegner.

Wir beraten und vertreten Kapitalanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Foto(s): pixabay

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