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Insolvenz- und Beistraftaten

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Ist ein Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt, so kommt es nicht selten auch zu einem Strafverfahren. In jedem Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter prüfen lassen, ob im Umfeld der Gesellschaft und der Handlungsbeteiligten typische Insolvenzstraftaten verübt worden sind. Auch kommt es in vielen Fällen dazu, dass Insolvenzgerichte Akten zur Überprüfung an die zuständige Staatsanwaltschaft versenden.

Zu den typischen Insolvenz- bzw. Beistraftaten zählen:

  • Insolvenzverschleppung (diese kann auch fahrlässig erfolgen)
  • Bankrott
  • Bilanzfälschung
  • Gläubigerbenachteiligung / Gläubigerbegünstigung
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
  • (Eingehungs-), Betrugs- und Untreuedelikte
  • Vereitelung der Zwangsvollstreckung
  • Unterdrückung von Urkunden ( Buchhaltung usw.)
  • Geldwäsche
  • Gründungsschwindel

Dies ist jetzt nur ein Teil, der in Betracht kommenden Straftatbestände. Die Auswirkungen hierfür können jedoch gravierend sein. Es kann zu einer Hausdurchsuchung kommen, in deren Rahmen es zur Beschlagnahme von für den Betrieb der Firma wichtigen Unterlagen kommen kann. Auch kann es zu peinlichen Befragungen bei Geschäftspartner oder Lieferanten kommen. Am Ende droht womöglich noch eine Gerichtsverhandlung mit anschließender Verurteilung mit der Folge, dass eine Bestellung als Geschäftsführer nun nicht mehr möglich ist.

Aufgrund dieser ganzen Punkte ist die frühzeitige Einschaltung eines auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts tätigen Rechtsanwalt unerlässlich. Rechtsanwalt Philipp Adam steht für Sie bundesweit als Strafverteidiger zur Verfügung.


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