Manager - Fehler - Krise - Insolvenz

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1. Managementfehler
Insolvenzgründe sind oft hausgemacht. Eine Grundlagenuntersuchung von Euler Hermes und dem Zentrum für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim e.V. ergab, dass Managementfehler eine der Hauptursachen für Insolvenzen sind.

2. Was zählt: Nachhaltigkeit vor kurzfristiger Gewinnmaximierung 
Umstrukturierungen bedürfen strategischer, weitsichtiger, kompetenter und sozialer Überlegungen und Maßnahmen. Kurzfristige Überlegungen und einseitige Ausrichtungen z.B auf kurzrfristige Renditemaximierung oder Kostenreduzierung werden größere Schäden nach sich ziehen als sie Nutzen bringen. 

3. Hauptfehler: Verkennen, Verzögern, Wegschauen
Auch bei kleinen und mittelgroßen Gesellschaften wird die Situation, in der sich das Unternehmen befindet und die gewählten Umstrukturierungsmaßnahmen häufig verkannt, oder über- oder unterschätzt. Viele wissen nicht genau, wann die Krise beginnt, welche Krisenarten es gibt und kennen nicht einmal die Insolvenzgründe. Daher wird der Insolvenzantrag oft zu spät gestellt. Die Firmenberater sind oft Vertragsjuristen, versiert im Forderungseinzug, Kaufrecht und internationalen Handelsrecht. Sie unterschätzen völlig das Gesellschafts- und Insolvenzrecht in der Krisensituationen. Krise ist anders. 

Es ist unglaublich, dass selbst große Gesellschaften manchmal fahrlässig hantieren. Dass bei Aktiengesellschaften künftig auch die Aufsichtsräte vielmehr haften sollen, kann man ja in allen Zeitungen lesen. Die bisherige Aufsicht war meist keine qualifizierte Aufsicht.

4. Beihilfe durch Kreditgeber und Gläubigerbenachteiligung
Manche Kreditgeber oder Warenlieferanten beteilgen sich an Verschleppungshandlungen und verzögern den Todeskampf, um ihre Position und Forderungen noch zu  verbessern oder zu sichern. Dabei werden die Interessen der anderen Gläubiger außer Aucht gelassen, oft auch bewußt benachteiligt. Erfolgversprechende Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Insolvenzverfahrens werden dadurch erschwert oder sogar vereitelt.

5. Was hilft und was darf Geschäftsleiter?
Dagegen eröffnet gerade ein frühzeitiger Antrag die Chance der Sanierung über den Insolvenzplan, wie auch große Fälle eindrucksvoll bewiesen haben. Die Geschäftsleiter und deren Berater verkennen oft ihre Sorgfaltspflichten. Was dürfen sie in Krisenzeiten überhaupt noch tun und leisten? Bei Sorgfaltspflichtverletzungen droht die persönliche Inanspruchnahme. Dies erfolgt strafrechtlich wegen Insolvenzverschleppung, Veruntreuung von Sozialversicherungs-beiträgen ua.  Die zivilrechtliche Sanktion erfolgt meist parallel , da der Geschäftsleiter für Zahlungen nach Insolvenzreife persönlich haftet, soweit die Zahlungen für die Firma nicht notwendig waren.

6. Haftung wird durch Gesetzgeber und Rechtsprechung weiter verschärft
Die Rechtsprechung zur Geschäftsleiterhaftung ist umfassend und wird ständig erweitert. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber das Interesse Mißbrauch in der GmbH zu bekämpfen.
Daher hatte der Gesetzgeber auch das MoMIG geschaffen.
Die Geschäftsleiter sollen  haften, wenn Auszahlungen an die Gesellschafter vorgenommen werden und dadurch die Gesellschaft in die Krise gerät.  

Geschäftsführer darf nicht sein, wer Steuern hinterzogen hat oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hat und wer Insolvenzstraftaten begangen hat. 

7. Tipp vom Fachanwalt für Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht
Geschäftsleiter haben oft wenig Kenntnisse über das Krisenrecht und Verrtauen in Insolvenz-verfahren. Eine umfassende ständige eigene Fortbildung und Begleitung durch Berater mit einschlägigen Erfahrungen im Wirtschaftsrecht, insbesonder dem Gesellschafts- und Insolvenzrecht, ist von großer Bedeutung. Auch das Thema Haftpflichtversicherung für Manager
(sog. D&O Versicherung) sollte geklärt werden.

8. Managen ist Kunst
Management komplex ist. Es erfordert Spezialkenntnisse und -fähigkeiten in vielerlei Hinsicht und soziale Kompetenz. Mangement ist mehr. Es ist Kunst zu führen, motivieren und zu lenken bei  perfektem handwerklichem Geschick und Vermeidung aller rechtlicher und strategischer Fallstricke.

Wir wünschen Ihnen gute Berater.

Hermann Kulzer, MBA, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 

 

 



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