Insolvenzantrag der EN Storage GmbH

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Ende Februar wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Sachen EN Storage GmbH ermittelt. Es bestehe der Anfangsverdacht des Betrugs. Nach Medienberichten soll es dabei um falsche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft gehen. Wer auf der Webseite der EN Storage GmbH nach Informationen suchte, schaute nur noch in die Röhre. Der Geschäftsbetrieb wurde kurz nach den Durchsuchungen der Geschäftsräume eingestellt und nun folgte der Insolvenzantrag.

Um was geht es?

Die EN Storage GmbH war auf dem Geschäftsfeld der Vermietung von Storage-Systemen, der Datenspeicherung, der Datenführung und -strukturierung sowie deren Auswertung tätig. Zur Finanzierung sammelte die EN Storage GmbH Gelder bei Anlegern ein. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Jahre 2014 allerdings den Vorwurf des unerlaubten Einlagegeschäfts erhoben hatte, stellte die EN Storage GmbH ihr Finanzierungsmodell um und gab Inhaber-Teilschuldverschreibungen aus. Noch zum Jahresanfrage 2017 legte die EN Storage GmbH eine Anleihe im Volumen von 15 Millionen Euro auf. Insgesamt sollen circa 1.500 Anleger Gelder in zweistelliger Millionenhöhe investiert haben.

Wie ist die aktuelle Situation?

Die aktuelle Situation für Anleger ist alles andere als erfreulich. Anleger müssen mit Verlusten rechnen, möglicherweise sogar mit einem Totalverlust. Auf den Eigenantrag der EN Storage GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Stuttgart am 06.03.2017 um 13:00 bestehende Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die EN Storage GmbH untersagt. Zugleich wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 6 IN 190 17). Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Anfangsverdachts des Betrugs und führte hierzu Durchsuchungen der Geschäftsräume der EN Storage GmbH durch. Die EN Storage GmbH selbst scheint den Geschäftsbetrieb eingestellt zu haben.

Wurden Anleger vor Zeichnung fehlerhaft beraten?

Die Empfehlung der verschiedenen Beteiligungsformen an der EN Storage GmbH ist selbstverständlich nicht per se fehlerhaft. Allerdings gilt dies nicht für solche Anleger, die eine sichere Anlage wünschten. „Für sicherheitsorientierte Anleger dürften die Teilschuldverschreibungen und Anleihen der EN Storage GmbH nach unserer Einschätzung nicht geeignet gewesen sein, da diesen Finanzierungsformen ein Totalverlustrisiko immanent ist“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anleger über alle für den Erwerb einer Kapitalanlage relevanten Informationen aufgeklärt werden. Dies betrifft insbesondere bestehende Risiken, zu denen in der Regel das Totalverlustrisiko, die Laufzeit, die Fungibilität und überhöhte Weichkosten gehören.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Anleger?

Anleger sollten durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater geltend machen können. „Wenn sicherheitsorientierte Anleger im Rahmen der Anlageberatung nicht oder unzureichend über die zuvor genannten Risiken aufgeklärt worden sind, bestehen nach unserer Einschätzung gute Erfolgsaussichten, die Anlageberater für den Schaden haftbar zu machen.“


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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