Insolvenzen bei der PROJECT Gruppe

  • 2 Minuten Lesezeit

Mehrere Gesellschaften der PROJECT-Gruppe haben Insolvenzanträge gestellt. Die vorläufigen Insolvenzverfahren wurden an den Amtsgerichten Nürnberg und Bamberg im August 2023 eröffnet. Neben den Käufern der Wohnungen haben die Insolvenzen inzwischen auch die Anleger der Project-Fonds erreicht. Gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Anleger wurden nach einem Bericht des Handelsblatts vom 22. August bis auf weiteres eingestellt.

Zur Project Gruppe zählen die Project Immobiliengruppe, die für Planung, Betreuung und den Vertrieb der Immobilien-Projekte zuständig ist. Die Project Investmentgruppe ist der andere Zweig der Unternehmensgruppe und kümmert sich um die Finanzierung der Bauprojekte. Dazu legte er Fonds auf und sammelte Geld bei den Anlegern ein.

Über folgende Gesellschaften der Project Immobiliengruppe hat das Amtsgericht Nürnberg im August die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet:

  • Project Immobilien Projektentwicklungs GmbH (Az. IN 999/23)
  • Project Immobilien Management GmbH (Az. IN 977/23)
  • Project Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH (Az. IN 978/23)
  • Project Real Estate AG (Az. IN 1066/23)

Das Amtsgericht Bamberg hat am 24. August 2023 vorläufige Insolvenzverfahren über Gesellschaften der Project Investmentgruppe eröffnet. Betroffen sind die

  • Project Real Estate Institutional GmbH (Az. IN 220/23)
  • Project Vermittlungs GmbH (Az. IN 214/23).

Auch wenn die Fondsgesellschaften nicht insolvent sind, haben die Insolvenzen nun auch die Anleger erreicht. Der Vertrieb wurde eingestellt und gewinnunabhängige Ausschüttungen sollen nicht mehr an die Anleger fließen, bis die Auswirkungen der Insolvenzen auf die Fondsgesellschaften geklärt sind.

Grund für die Insolvenzen sind der schwächelnde Immobilienmarkt mit gestiegenen Baukosten und hohen Zinsen auf der einen Seite und einer Kaufzurückhaltung auf der anderen Seite. Nach Angaben der vorläufigen Insolvenzverwalter betreut die Project Immobiliengruppe derzeit 118 Projekte mit 1.852 Wohnungen. Die Käufer, die zum Teil schon hohe Anzahlungen geleistet haben, stehen vor einer ungewissen Zukunft. Die vorläufigen Insolvenzverwalter prüfen in Kooperation mit der Project Investmentgruppe ob die Bauprojekte weitergeführt werden können und wie dies finanziert werden kann. „Die Käufer der Wohnungen sollten sich daher frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren, damit sie nicht sprichwörtlich auf Sand gebaut haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch wenn die Fondsgesellschaften nicht unmittelbar betroffen sind, geht es auch für die Anleger um viel Geld. „Es zeigt sich, dass Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds risikoreich sind und für Anleger ein Totalverlustrisiko besteht. Über diese Risiken müssen Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bieten Anlegern und Käufern gerne eine kostenlose Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.


Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marcel Seifert

Beiträge zum Thema