Insolvenzverfahren Kaussen-Lingens GmbH - weitere Haftungsgegner

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Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach über das Insolvenzverfahren der vorgenannten Gesellschaft berichtet und verweisen auf die nachfolgenden Links wie folgt:

  • https://www.bontschev.de/beitraege/update-udi-hilfe-fuer-anleger/
  • https://www.bontschev.de/beitraege/nachrangdarlehen-vermoegensanlage-mit-totalausfallrisiko/
  • https://www.bontschev.de/beitraege/rechtsanwaeltin-bontschev-als-mitglied-in-vertretung-im-vorlaeufigen-glaeubigerausschuss-der-kaussen-lingens-verwaltungs-gmbh-bestellt/

Problematisch wird die Höhe der Quote in diesem Insolvenzverfahren, sodass die Anleger prüfen müssen, ob weitere Haftungsgegner in Betracht kommen. In dem vorliegenden Kapitalanlagemodell haben die Anleger als Darlehensgeber Darlehen der insolventen Gesellschaft gewährt.

Aus dem Prospekt ergibt sich, dass die Ehefrau des Schuldners, die zugleich Rechtsanwältin ist, als Treuhänder eingesetzt wurde. Eine Vielzahl unserer Mandanten haben im Vertrauen darauf, dass ein Berufsträger Treuhänder der Emittenten ist, die Anlage gezeichnet. Der Treuhänder hat für die Verwaltung des Treugut auch eine Vergütung erhalten. Er war verpflichtet, die erhaltenen Zahlungen zu separieren, und so das Treugut zugunsten der Anleger zu verwahren.

Auch wenn der Treuhandvertrag nur zwischen der Treuhänderin und der Gesellschaft geschlossen wurde, kann nach der Rechtsprechung des BGH dem Treuhandvertrag drittschützende Wirkung zukommen. Wenn dieses der Fall ist, haben die Anleger einen Direktanspruch gegen die Treuhänderin.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns an.

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