INTERESSENGEMEINSCHAFT GESCHÄDIGTE AKTIONÄRE DER STEYR MOTORS AG
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Die Steyr Motors AG erlebte nach ihrem Börsengang in Frankfurt im Oktober 2024 eine dramatische Kursentwicklung mit einem Anstieg auf über 400€ im März 2025 und einem folgenden Absturz auf unter 90€, was gravierende Marktintegritäts- und Transparenzfragen aufwirft. Der Hauptaktionär Mutares SE & Co. KGaA kündigte an, seine Beteiligung zu reduzieren und die Lock-up-Frist vorzeitig aufzuheben. Aktionäre fordern eine umfassende Untersuchung durch die BaFin und prüfen zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen Mutares sowie eine mögliche Organhaftung. Eine Interessengemeinschaft bereitet die Bündelung von Klagen zur Prüfung kapitalmarktrechtlicher Offenlegungspflichten, der Verantwortung der Emissionsbank und der Geltendmachung von Schadensersatz vor.
Hintergrund: Kursrallye und Absturz
Die dramatischen Kursschwankungen der Aktie der Steyr Motors AG werfen erhebliche Fragen zur Marktintegrität und Transparenz auf. Aktionäre sehen sich mit massiven Verlusten konfrontiert und fordern eine umfassende Aufklärung.
Verdacht: Vorzeitige Aufhebung der Lock-up-Frist
Die Aktie der Steyr Motors AG, seit Oktober 2024 an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet, stieg Mitte März 2025 innerhalb kürzester Zeit auf über 400 € je Anteilsschein, fiel jedoch wenige Tage später auf unter 90 € zurück. Besonders brisant: Am 18. März 2025 um 17:06 Uhr veröffentlichte die Hauptaktionärin Mutares SE & Co. KGaA eine Mitteilung zur vorzeitigen Aufhebung einer vereinbarten Lock-up-Frist. Diese Entscheidung ermöglichte es offenbar, größere Aktienpakete kurzfristig am Markt zu platzieren.
Ein Abgleich des Kursverlaufs mit der Veröffentlichungszeit wirft Fragen auf: Der Höchststand wurde am Vormittag desselben Tages erreicht, die Mitteilung über die bevorstehende Beteiligungsreduzierung erschien erst am späten Nachmittag. Bereits zu diesem Zeitpunkt war der Kurs deutlich gefallen. Es besteht daher der Verdacht, dass Informationen selektiv vorab zugänglich waren.
Sollte sich bestätigen, dass einzelne Marktteilnehmer durch vorzeitige Kenntnis einen Vorteil erlangt haben, wären Verstöße gegen Art. 8 (Insiderhandel) sowie Art. 12 und 15 MAR (Marktmanipulation) denkbar.
Juristische Bewertung
Gemäß der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) könnten nicht veröffentlichte Informationen über die vorzeitige Aufhebung einer Lock-up-Frist als Insiderinformationen gelten, wenn sie geeignet sind, den Kurs eines Finanzinstruments erheblich zu beeinflussen. Sollten Dritte durch diese Information vorab bevorteilt worden sein oder gezielt Aktienabgaben vorbereitet haben, kämen Verstöße gegen die Verbote von Insidergeschäften (Art. 8 MAR) und Marktmanipulation (Art. 12, 15 MAR) in Betracht.
Vergleicht man den Kursverlauf nach Datum und Uhrzeit bis zur Veröffentlichtung dieser Ad-hoc Nachricht ergeben sich Fragen. Der Höchststand des Kurses von über € 400 war am Morgen des 18.03.2025. Gegen 17 Uhr war er schon bei € 230.
Forderung: Aufklärung durch die BaFin und Prüfung der Haftung
Marktverwerfungen bei Steyr Motors AG: Interessengemeinschaft fordert Aufklärung durch BaFin
Die Interessengemeinschaft geschädigter Aktionäre der Steyr Motors AG fordert eine umfassende Untersuchung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Hintergrund sind extreme Kursverwerfungen im März 2025, die ohne erkennbare fundamentale Gründe erfolgten und erhebliche Zweifel an der Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Transparenzpflichten aufwerfen.
Die Interessengemeinschaft fordert die BaFin auf, umgehend Ermittlungen einzuleiten und etwaige Verstöße zu sanktionieren. Darüber hinaus wird die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mutares SE & Co. KGaA und weitere Verantwortliche vorbereitet.
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