Internationale Haftbefehle und Auslieferung: So schützen Sie sich effektiv

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Internationale Haftbefehle und Auslieferung: So schützen Sie sich effektiv

Wer nach einer Straftat ins Ausland fliehen will, sollte wissen, welches Land ausliefert und welches nicht. Am Ende bleiben nur wenige Länder, die überhaupt geeignet erscheinen. Am besten gar nicht erst straffällig werden.

Vielleicht hilft es uns irgendwann zu wissen, in welches Land wir ausreisen können, ohne befürchten zu müssen, von dort wieder zurück nach Deutschland ausgeliefert zu werden – zum Beispiel, weil wir in Deutschland eine Straftat begangen haben. Ok, das ist unwahrscheinlich, weil: Das würden wir nie tun. Aber mal angenommen.

Interesse am Thema besteht jedenfalls: Welche Länder sich eignen, ist immer wieder eine Frage in Anwaltsforen. Die Google-Autovervollständigung schlägt die Frage ″Welche Länder liefern nicht aus″ vor, was ein Indiz dafür ist, dass danach recht häufig gesucht wird.

Werden Haftbefehle aus Deutschland in Thailand vollstreckt?

Thailand und Deutschland haben kein direktes Auslieferungsabkommen, was bedeutet, dass die Vollstreckung deutscher Haftbefehle in Thailand grundsätzlich nicht automatisch erfolgt. Allerdings können internationale Haftbefehle, die über Interpol ausgeschrieben sind, zur Festnahme führen. In solchen Fällen entscheidet die thailändische Justiz im Einzelfall über eine Auslieferung, unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze und internationalen Vereinbarungen.

Kategorien der Auslieferung nach Deutschland

Was die Auslieferung aus anderen Ländern nach Deutschland angeht, gibt es vier Kategorien:

  1. Europa:Innerhalb Europas wird in der Regel ausgeliefert. Manchmal gibt es Ausnahmen, etwa beim spanischen Politiker Carles Puigdemont, der sich trotz Haftbefehls in Spanien in Europa relativ frei bewegen konnte. Ein deutsches Gericht hatte damals keinen Paragrafen gefunden, der eine Auslieferung hätte rechtfertigen können. Allerdings war der Fall umstritten.

  2. Auslieferungsvertrag:Mit einigen Ländern hat Deutschland einen Auslieferungsvertrag geschlossen, zum Beispiel USA, Australien und Türkei. Diese Verträge regeln die Grundlagen, auf denen gegenseitig ausgeliefert wird.

  3. Auslieferung auf vertragsloser Grundlage:Mit vielen Ländern gibt es keinen Vertrag, der die Auslieferung regeln würde – allerdings Kooperationen, die mit der Zeit entstanden sind. Oft läuft die Auslieferung in diesen Fällen reibungsloser als bei Ländern, mit denen ein fester Vertrag besteht. In solchen Fällen können Diplomatie und Politik nämlich Einfluss nehmen, manchmal kommt es zu Deals, zum Beispiel: Auslieferung gegen Entwicklungshilfe. Manchmal wird zwischen Staaten auch geschachert. Beispiele für diese Kategorie: Bolivien, Costa Rica, Japan, Saudi-Arabien, Weißrussland.

  4. Kein Auslieferungsabkommen und auch keine entsprechende Praxis:An und von diesen Ländern wird in der Regel nicht ausgeliefert. Das sind zum Beispiel: Bangladesch, Guatemala, Iran, Kasachstan, Kuba und Philippinen. Eine Garantie, dass nicht ausgeliefert wird, gibt es nicht.

Wie kann ein deutscher Verteidiger helfen?

Als deutscher Wahlverteidiger kann ich Betroffene in mehreren Aspekten unterstützen:

  1. Beratung vor der Festnahme:

    • Prüfung des Haftbefehls auf formelle und inhaltliche Fehler.

    • Kontaktaufnahme mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden, um eine freiwillige Rückkehr und mögliche Absprachen zu klären.

  2. Unterstützung bei der Festnahme im Ausland:

    • Zusammenarbeit mit einem lokalen Anwalt, um die Rechte des Betroffenen vor Ort zu wahren.

    • Antragstellung zur Aufhebung des Haftbefehls oder zur Begrenzung der Auslieferung.

  3. Vertretung in Deutschland:

    • Vertretung vor Gericht, um gegen den Haftbefehl vorzugehen.

    • Verteidigung in einem Strafverfahren nach einer Auslieferung.

Kontroverse: Pflichtverteidiger vs. Wahlverteidiger

Eine häufige Herausforderung entsteht, wenn ein Betroffener nach Deutschland ausgeliefert wird und das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt, obwohl bereits ein Wahlverteidiger beauftragt wurde. Pflichtverteidiger werden oft ohne Rücksprache mit dem Betroffenen ernannt, was zu Konflikten führen kann. Ein Wahlverteidiger hingegen wird bewusst gewählt, da dieser das Vertrauen und die Verteidigungsstrategie des Beschuldigten kennt. Hierbei ist es wichtig, frühzeitig zu klären, wer die Verteidigung übernimmt, um Missverständnisse und ineffektive Verteidigung zu vermeiden.

Möglichkeiten gegen einen Haftbefehl vorzugehen

Es gibt mehrere Wege, gegen einen Haftbefehl vorzugehen:

  1. Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls:

    • Nachweis, dass keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht.

    • Bereitschaft, sich freiwillig dem Strafverfahren zu stellen.

  2. Widerspruch oder Beschwerde:

    • Wenn der Haftbefehl auf fehlerhaften Tatsachen oder einer unzureichenden Beweislage basiert.

  3. Haftprüfung:

    • Regelmäßige Prüfung, ob die Haftgründe noch bestehen.

Maßnahmen vor Ergreifung eines Haftbefehls

Wenn sich ein Beschuldigter freiwillig stellen möchte, kann ein Anwalt durch folgende Maßnahmen helfen:

  • Verhandlung über die Bedingungen:Kontakt mit der Staatsanwaltschaft, um eine milde Behandlung zu erreichen.

  • Sicherung der Rechte:Gewährleistung, dass der Beschuldigte nicht in Untersuchungshaft genommen wird, wenn keine Haftgründe vorliegen.

  • Vorbereitung der Verteidigung:Prüfung der Vorwürfe und Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.

Fazit

Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, egal ob es um die Prüfung eines Haftbefehls, Verteidigungsmöglichkeiten im Ausland oder die Vertretung in Deutschland geht. Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit mir, Mustafa Ertunc, Rechtsanwalt für Strafrecht. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0421 16108826 oder per E-Mail an info@rechtsanwalt-ertunc.de. Gemeinsam können wir die bestmögliche Strategie für Ihre Verteidigung entwickeln.



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