Internationaler Arbeitgeber: Welches Recht ist anzuwenden?
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Arbeiten Sie für ein internationales Unternehmen und Ihr Arbeitsvertrag enthält Klauseln, die ausländisches Recht für anwendbar erklären? Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. Januar 2024 (Az. 9 AZR 115/23) stellt klar, dass trotz einer solchen Rechtswahlklausel die Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere die AGB-Kontrolle, beachtet werden müssen. Das ist besonders wichtig für Sie, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer geschützt sind.
Der Fall: Worum ging es? 📝✈️
Ein deutscher Flugzeugkapitän war für eine irische Fluggesellschaft tätig und hauptsächlich am Flughafen Berlin-Schönefeld stationiert. Sein Arbeitsvertrag enthielt eine Rückzahlungsklausel für Schulungskosten sowie eine Rechtswahlklausel zugunsten irischen Rechts. Nachdem er ein Jahr nach Absolvieren eines teuren Schulungskurses kündigte, verlangte die Fluggesellschaft eine Rückzahlung der Schulungskosten und zog diese vom Gehalt des Kapitäns ab. Der Kapitän klagte auf Auszahlung des einbehaltenen Gehalts.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) 🏛️⚖️
Das BAG entschied zugunsten des Klägers und wies die Revision der Beklagten zurück. Die Gründe dafür waren:
Anwendbarkeit des deutschen Rechts: Trotz der Rechtswahlklausel im Arbeitsvertrag sind zwingende deutsche Rechtsnormen, insbesondere die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB, zu beachten. Diese Vorschriften dienen dem Schutz des Arbeitnehmers und können nicht durch eine Rechtswahlklausel umgangen werden.
Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel: Die Rückzahlungsklausel für die Schulungskosten wurde als unwirksam eingestuft, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligte. Die Klausel differenzierte nicht nach den Gründen für das Ausscheiden des Arbeitnehmers und benachteiligte ihn somit entgegen dem Gebot von Treu und Glauben.
Was bedeutet das für Sie? 🤔💼
Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Rechtswahlklausel enthält, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Prüfung des Arbeitsvertrags: Auch wenn Ihr Vertrag ausländisches Recht anwendbar macht, müssen die Bestimmungen des Vertrags der AGB-Kontrolle nach deutschem Recht standhalten.
Schutz durch deutsche Gesetze: Zwingende deutsche Rechtsnormen, die dem Schutz von Arbeitnehmern dienen, können nicht durch eine Rechtswahlklausel ausgehebelt werden.
Unangemessene Klauseln anfechten: Wenn Ihr Arbeitsvertrag Klauseln enthält, die Sie unangemessen benachteiligen, können Sie diese anfechten, selbst wenn der Vertrag ausländisches Recht anwendbar macht.
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