Internethandelsplattform CentrisFX – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform CentrisFX, die angeblich ihren Sitz auf Zypern haben soll, bietet im Rahmen ihres Internetauftritts centrisfx.com Anlegern Zugang zu mehr als 130 Handelsinstrumenten in sechs Anlageklassen an.

So sollen Anleger aus 1.000 Kryptowährungen, Währungen, Aktien und Indizes wählen können.

Angeboten wird letztlich der Handel mit Differenzkontrakten – CFD´s, wobei es sich hierbei um ein hochriskantes Anlageinstrument handelt, das mit Totalverlust enden kann.

Ein Anleger nimmt lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswertes teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind also reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss bei einem CFD-Handel auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung und das Risiko unkalkulierbarer Verluste bis hin zu einem Totalverlust.

Seitens der Europäischen Finanzmarktaufsicht (ESMA) wurde bereits 2018 im Rahmen einer Pressemitteilung festgestellt, dass beim CFD-Handel 74 % bis 89 % der Kleinanlegerkonten üblicherweise Anlageverluste verzeichnen.

Im vorliegenden Fall wird dringend vor Anlagen bei der Firma CentrisFX, die einerseits einen Sitz auf Zypern haben soll und andererseits in der Vergangenheit darauf verwies, dass sie unter der Adresse: Bridge Street 64,6, London, HR5 3DJ, United Kingdom, ansässig sei, abgeraten.

Gegen eine Kapitalanlage über die Firma CentrisFX sprechen mehrere Punkte:

Warnung der FMA 

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnte am 08.12.2023 vor dem Abschluss von Geschäften mit CentrisFX.

Im Rahmen ihrer Investorenwarnung stellte die FMA fest, dass der Anbieter keine Berechtigung hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es sei dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung nach § 1 I Ziffer 7 Bankwesengesetz nicht gestattet.

Warnung der spanischen Finanzmarktaufischt 

Auch die spanische Finanzmarktaufsicht (CNMV) warnte am 11.09.2023 vor der Firma CentrisFX und stellte ebenfalls fest, dass die entsprechende Firma nicht autorisiert wäre, Anlagedienstleistungen in Spanien zu erbringen.

Warnung der englischen Finanzmarktaufsicht 

Schließlich warnte auch die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) am 23.06.2023 vor der Firma CentrisFX und stellte fest, dass die entsprechende Firma über keine Erlaubnis verfügen würde, Finanzprodukte oder Finanzdienstleistungen in Großbritannien anzubieten oder zu verkaufen.

Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

Laut einer Pressemitteilung vom 26.10.2023 ermittelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gegen CentrisFX und warnt vor Angeboten von CentrisFX. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber über die Webseite centrisfx.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werben die Betreiber mit einer angeblichen BaFin-Regulierung. Diese gibt es nicht, die BaFin beaufsichtigt das Unternehmen nicht.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.

Eine solche liegt nicht vor.

Die Konsequenz ist, dass Anleger, die Handelsgeschäfte mit der Firma CentrisFX getätigt haben, Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG (Kreditwesengesetz) geltend machen können.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform CentrisFX investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger berät und unterstützt.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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