Internethandelsplattform CryptoVestoptions

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Unsere Kanzlei wurde auf eine neue Internethandelsplattform namens CryptoVestoptions aufmerksam, die unter der Domain cryptovestoptions.com unterschiedliche Handelsgeschäfte anbietet, da die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) am 16.11.2023 hinsichtlich dieser Firma eine Warnmitteilung veröffentlichte.

Die FCA stellte fest, dass die Firma CryptoVestoptions, die angibt, unter der Adresse: 82 Whitechapel High St, London E1 7QX, eine Niederlassung zu haben, nicht seitens der FCA autorisiert ist und keine Erlaubnis hätte, Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anzubieten und zu vertreiben.

Seitens der Handelsplattform CryptoVestoptions wird der Forex-Handel, der Handel mit binären Optionen, der Kryptowährungshandel sowie der Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) angeboten.

Im Rahmen des Internetauftritts wirbt die Firma CryptoVestoptions damit, dass es sich bei ihr um eine vollautomatisierte Handelsplattform handeln würde, wobei ein hochmotiviertes Team am Weltfinanzmarkt handeln würde und die Firma CryptoVestoptions den Anlegern auf das investierte Anfangskapital wöchentliche und monatliche Gewinne erwirtschaften könne.

Mangelndes Impressum

Überprüft man die Webseite der Firma CryptoVestoptions genauer, so stellt man fest, dass sich kein ordnungsgemäßes Impressum findet.

Ein Impressum muss die gesetzlich vorgeschriebene Angabe des oder der presserechtlichen Verantwortlichen für einen im eigenen Namen veröffentlichten Text-, Wort- oder Bildbeitrag enthalten. Es muss beispielsweise als allgemeine Pflichtangabe den Namen der verantwortlichen Personen, eine Rechtsform, die Registernummer und das Registergericht enthalten.

Sämtliche vorbezeichneten Angaben fehlen.

Handel ohne Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)

Auch in Deutschland liegt unseres Erachtens – ähnlich wie in England – die erforderliche Genehmigung für das Erbringen für Finanzdienstleistungen nicht vor.

Jede Internethandelsplattform bzw. deren Betreibergesellschaft benötigen eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde – in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) – Finanzdienstleistungen in Deutschland zu erbringen und / oder Finanzprodukte anzubieten.

Wenn eine entsprechende Genehmigung fehlt, dann handeln die Verantwortlichen der Handelsplattform unerlaubt und verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Agiert eine Firma ohne eine entsprechende Genehmigung in Deutschland, dann lassen sich auch Schadensersatzansprüche gegen die Firma und deren Verantwortliche nach § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG darstellen.

Unabhängig davon sind die seitens der Firma CryptoVestoptions angebotenen Handelsgeschäfte mit extrem hohen Risiken behaftet und können jederzeit mit Totalverlust enden.

Binäre Optionen – hohe Risiken 

Bei Geschäften mit binären Optionen handelt es sich um Hochrisikogeschäfte, bei denen ein Totalverlustrisiko besteht. Eine binäre Option ist jedes Derivat mit Barausgleich, bei dem die Zahlung eines festen Grundbetrages davon abhängt, ob bei oder vor Ablauf des Derivats in Bezug auf den Preis, den Kurs oder den Wert eines Basiswertes ein oder mehrere Ereignisse eintreten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Basiswert bei Ablauf des Derivats einen bestimmten Preis erreicht hat.

Binäre Optionen werden auch als Digitale Optionen bezeichnet. Der Ausdruck ist dem mathematischen Binärsystem entlehnt, welches stets mit zwei Zuständen arbeitet, die mit den Zahlen 0 und 1 ausgedrückt werden. Bei binären Optionen setzt der Anleger darauf, dass ein bestimmtes Ereignis (in der Regel das Fallen oder Steigen des Basiswerts bis zu einem bestimmten Wert innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums) in Bezug auf den Preis, den Kurs oder den Wert eines oder mehrerer Basiswerte eintritt. Tritt das Ergebnis nicht ein, verliert der Anleger sein angelegtes Kapital, der Nichteintritt entspricht damit der 0 im Binärsystem. Tritt das Ereignis ein, wird die Option entweder ausgezahlt oder der Anleger kann weiter handeln. Dieser Verlauf entspricht der 1 im Binärsystem.

Zudem sind binäre Optionen in der Regel äußerst kurzfristige Anlagen, die in einigen Fällen bereits Minuten nach Abschluss ablaufen, weshalb sie dem Wesen nach einen besonders (ausgeprägten) spekulativen Charakter aufweisen.

Anbieter von binären Optionen agieren in der Regel als direkte Gegenpartei ihrer Kunden und Handeln auf das eigene Buch. Deshalb sind seit dem 02.07.2018 im Interesse des europaweiten Anlegerschutzes auch lizenzierten Finanzdienstleistungs- und Kreditinstituten die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf binärer Optionen an Privatkunden verboten worden.

Auch beim Forex-Handels sowie beim Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) und beim Kryptowährungshandel bestehen extrem hohe Verlustrisiken.

Weiteres Vorgehen 

Anleger, die bei der Plattform CryptoVestoptions investiert und Verluste erlitten haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie begründet und für Sie durchgesetzt werden können.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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