Internethandelsplattform CapitalMGM – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Internethandelsplattform CapitalMGM werden unter der Domain capitalmgm.com u. a. CFD-Handelsgeschäfte, Forex-Handelsgeschäfte sowie der Kryptowährungshandel angeboten.

Laut ihrem Internetauftritt wurde die Firma CapitalMGM von einer Gruppe von Händlern gegründet und hat sich zu einem großen Forex-Brokerunternehmen entwickelt, das weiterhin schnell expandiert.

Bei der Firma CapitalMGM könne man sich auf konstante Unterstützung, hervorragende Handelsbedingungen und einen händlerorientierten Ansatz verlassen. Mit einem kontinuierlichen Wachstums des Unternehmens und dessen Leitprinzipien würde das Bestreben fortgesetzt, ein weltweit führende Forexbroker zu sein.

Im vorliegenden Fall gibt es einige Punkte, die einen, wenn man die Webseite der Firma CapitalMGM überprüft, daran zweifeln lassen, ob es sich bei dieser Firma um eine seriöse Handelsplattform handelt.

Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 

Die deutsche Finanzmarktaufsicht (BaFin) warnte im Rahmen einer Pressemitteilung vom 13.02.2024 vor der Firma CapitalMGM, wobei die BaFin feststellte, dass die entsprechende Firma unter den unterschiedlichen Namen CapitalMGM, CapitalMGMTM, CapitalMGM (UK) oder CapitalMGM Limited auftritt.

Laut BaFin wird auf der Webseite eine Geschäftsadresse in London, Vereinigtes Königreich, angegeben und auch auf eine angebliche Regulierung in Zypern verwiesen.

Recherchen der BaFin und unserer Kanzlei haben jedoch ergeben, dass bei der zuständigen zypriotischen Aufsichtsbehörde (CySEC) die Firma CapitalMGM nicht eingetragen ist.

Auch in Deutschland besteht keine Erlaubnis der BaFin für die Firma CapitalMGM, die vorgenannten Handelsgeschäfte über das Handelskonto für Anleger abzuwickeln.

Jedes Unternehmen, das in Deutschland Wertpapierdienstleistungen, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte anbietet, benötigt eine entsprechende Genehmigung der BaFin.

Bei der Firma CapitalMGM handelt es sich um ein Unternehmen, das entsprechende Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet und damit gegen § 32 KWG (Kreditwesengesetz) verstößt.

Dies führt dazu, dass Anleger, die Kapital bei der Firma CapitalMGM angelegt haben, Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG gegenüber der Firma CapitalMGM und deren Verantwortliche durchsetzen können.

Sitz der Firma CapitalMGM und mangelndes Impressum

Negativ ist auch, dass sich kein rechtsverbindliches Impressum auf der Homepage befindet, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma CapitalMGM oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind.

Es ist lediglich davon die Rede, dass die Firma CapitalMGM in England unter der Adresse: 5th Floor, 25 Bury Street, London, SW1Y 6AL, United Kingdom, eine Niederlassung hätte.

Erste Recherchen der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner haben ergeben, dass sich unter der entsprechenden Adresse keine Niederlassung findet.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform CapitalMGM investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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