Internethandelsplattform Finnetz24 – BaFin warnt

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Seitens der Internethandelsplattform Finnetz24, die unter der Domain finnetz24.com im Internet auftritt, wird im Rahmen des Webauftritts mitgeteilt, dass man im Jahre 2005 gegründet worden sei und sich auf den Devisenhandel spezialisiert hätte, bevor 2009 das Portfolio auf Kryptowährungen ausgeweitet worden wäre. Ab 2010 hätte man dann eine neue Gruppe von Handelsprodukten, wie Aktien, Indizes und Derivate (CFD´s und ETF´s) eingeführt.

Die Firma Finnetz24 würde über Filialen in den wichtigsten Wirtschaftszentren, London, Zürich, Singapur und Moskau, verfügen und Tausende von Kunden bedienen bzw. die besten Handelsstrategien für die entsprechenden Kunden auswählen.

Gegen eine Kapitalanlage über die Firma Finnetz24 sprechen verschiedene Gesichtspunkte:

Kein rechtsverbindliches Impressum

Sieht man sich den Internetauftritt der Firma Finnetz24 genauer an, so stellt man zunächst einmal fest, dass die entsprechende Firma über kein rechtsverbindliches Impressum verfügt.

Auf der Homepage findet sich kein Hinweis darauf, wer die Betreibergesellschaft der Firma Finnetz24 ist und welche Verantwortliche für die Firma Finnetz24 und / oder eine Betreibergesellschaft verantwortlich zeichnen.

Es werden auch keine Informationen zur Rechtsform der entsprechenden Gesellschaft gegeben.

Auf der Webseite findet sich lediglich ein Hinweis darauf, dass die Firma in London / Großbritannien unter der Adresse: 10 Orange Street, London, WC2H 7DQ, eine Niederlassung hätte. Überprüft man, ob sich unter dieser Adresse in London eine Niederlassung der Firma Finnetz24 findet oder auch wie von der Firma Finnetz24 angegeben in Zürich, Singapur und Moskau, so liefert eine Recherche diesbezüglich keine Hinweise auf entsprechende Niederlassungen vor Ort.

Bereits dies ist negativ.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt

Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) wurde am 19.12.2023 eine Pressemitteilung dahingehend veröffentlich, dass die BaFin gegen die Firma Finnetz24 ermittelt.

Im Rahmen ihrer Mitteilung weist die BaFin daraufhin, dass sie vor Angeboten auf der Onlinehandelsplattform finnetz24.com warnen würde. Nach ihren Erkenntnissen würde das Unternehmen Finnetz24 ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten. Das Unternehmen würde nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Dies bedeutet letztlich, dass die Firma Finnetz24 und deren verantwortliche Personen gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG) verstoßen und unerlaubt handeln.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Wertpapier- und Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt dafür die Erlaubnis der BaFin.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die seitens der Firma Finnetz24 keine Auszahlung ihres Guthabens erhalten oder bei Geschäften mit der entsprechenden Plattform Verluste erlitten haben, sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Engelhard von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München steht Ihnen selbstverständlich jederzeit für Rückfragen unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Bei unserer Kanzlei handelt es sich um eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei, die seit 1995 ausschließlich private Kapitalanleger vertritt. In den letzten Jahren haben wir uns ein umfangreiches Wissen bei der Vertretung von Anlegern gegenüber Onlinehandelsplattformen erworben.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.


Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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