Invest Stone – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Bei der Internethandelsplattform Invest Stone, die auf ihrer Homepage im Internet unter der Domain invest-stone.com damit wirbt, dass sie unterschiedliche Handelsgeschäfte für Anleger abwickeln würde, handelt es sich um eine der vielen, unseres Erachtens, unseriösen, wenn nicht sogar betrügerischen Internethandelsplattformen, von denen Anleger die Finger lassen sollten.

Die Firma Invest Stone behauptet, dass sie für Anleger mit Währungspaaren (Forex) sowie mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln würde, wobei sie darüber hinaus auch behauptet, dass sie ein offizieller Sponsor des Fußballvereins Manchester United aus England wäre.

Erreichbar ist die Firma unter einer englischen Telefonnummer und über die Mailadresse: support@invest-stone.com.

Es gibt im vorliegenden Fall eine Vielzahl von Punkten, die darauf schließen lassen, dass die Verantwortlichen der Firma Invest Stone betrügerisch agieren.

Seitens der Firma Invest Stone wird behauptet, dass sie in England unter der Adresse: 125 Old Broad St, London EC2N 1AR, UK, eine Niederlassung bzw. einen Sitz hätte.

Überprüft man diese Angaben der Firma Invest Stone genauer, dann stellt man fest, dass es sich hierbei um eine Falschbehauptung handelt. Unter der angegebenen Adresse befindet sich weder ein Sitz noch eine Niederlassung der Firma Invest Stone.

Bereits dies belegt, dass die Verantwortlichen der Firma Invest Stone betrügerisch agieren.

Unabhängig davon handelt es sich bei der Firma Invest Stone auch um keinen offiziellen Sponsor des Fußballclubs Manchester United. Auch diese Aussage haben wir überprüft. Die entsprechenden Ausführungen der Firma Invest Stone auf im Rahmen ihres Internetauftritts sind irreführend und dienen lediglich dazu, sich das Vertrauen der Anleger zu erschleichen.

Auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die Gesellschaftsform der Firma Invest Stone fehlt. Angaben zu den vertretungsberechtigten Organen werden ebenfalls nicht gemacht.

Im Übrigen liegt auch keine Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde für die Firma Invest Stone vor, die dieser erlauben würde, Finanzdienstleistungen über die Handelsplattform anzubieten. Die englische Finanzmarktaufsicht (FCA), die grundsätzlich für die Firma Invest Stone zuständig wäre, nachdem diese behauptet, in England einen Sitz zu haben, erteilte der Firma Invest Stone keine Genehmigung.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – erteilte der Firma Invest Stone keine Genehmigung. Soweit die Firma Invest Stone folglich in Deutschland für deutsche Anleger Handelsgeschäfte abwickeln will, verstößt sie gegen geltendes deutsches Recht, d. h. gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Finanzdienstleistern ohne Erlaubnis bzw. Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde ist nicht erlaubt, Handelsgeschäfte für Anleger abzuwickeln. Ein entsprechender Verstoß gegen das KWG hat für die Verantwortlichen der Handelsplattform drastische Konsequenzen. Zum einen haften die Verantwortlichen der Handelsplattform bzw. die Handelsplattform selbst gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG auf Schadensersatz, wenn der Kunde bei den Geschäften mit einer unregulierten Plattform Verluste erleidet. Zum anderen können Verantwortliche von Handelsplattformen, die unreguliert sind, auch gemäß § 54 KWG zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.

Anleger, die bei der Plattform Invest Stone investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


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