IPPC Law Abmahnung – Richtig reagieren!

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Teure Abmahnungen von IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 

Seit circa einem Jahr erhalten Verbraucher Abmahnungen von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft aus Berlin. Dabei wird IPPC Law von dem bekannten Abmahnanwalt Daniel Sebastian geführt. Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt seit Jahren für Rechteinhaber aus der Musik- und Filmbranche ab. In diesem Fall geht es um Filme der beiden Firmen MG Premium Ltd. oder die MG Content RK Ltd., die in Zypern ihren Firmensitz haben.

Konkreter Vorwurf ist immer das illegale Tauschen von Filmdateien im Internet. Pikantes Detail: die abgemahnten „Filme“ sind einem bestimmten Interessenbereich zuzuordnen. Die Thematik bringt viele Anschlussinhaber in eine mehr oder weniger peinliche Situation. 

Rein juristisch wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, da diverse Filmdateien über das Internet (in Tauschbörsen) öffentlich zugänglich gemacht worden sind, § 19a Urhebergesetz. Dies ist ohne entsprechende Erlaubnis von MG Premium Ltd. oder eben MG Content RK Ltd. illegal. 

Wichtigste Frage: 

Muss ich bei einer IPPC Law Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben? 

Die Unterlassungserklärung ist nur im Haftungsfall und dann nur in abgemildeter Form (modifiziert) abzugeben. Ansonsten ist eine solch riskante Erklärung nicht zu unterschreiben. Grund ist, dass Sie damit einen lebenslangen Vertrag eingehen, der dann im Falle einer Wiederholung (erneuter Upload) auch noch zu einer hohen Geldstrafe führen kann. Geldstrafen wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung können schnell bis zu 5.000 Euro erreichen. Daher sollten Sie sich ein solches Versprechen gut überlegen. Der Profi gibt bei derartigen Abmahnungen selten eine Unterlassungserklärung ab. Insbesondere dann, wenn die Verteidigungschancen hoch sind, lohnt sich eine konsequente Verteidigung der Unterlassungserklärung.

Geldforderungen in der Abmahnung sind deutlich überhöht

Die in der Abmahnung genannten Zahlen sind überhöht. Die dort aufgeführten Fälle sind eher selten anzutreffen. Unsere Erfahrungen vor den Amtsgerichten zeigen, dass die Richter den Schadenersatzanspruch für einen Pornofilm eher im Bereich von 100 bis 200 € ansiedeln. Die Forderungen in der IPPC Law Abmahnung können daher angegriffen werden. Jedenfalls lässt sich im Falle einer Haftung eine deutliche Reduzierung erzielen. 

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Jeder Abgemahnte hat bei Baumeister Rosing die deutschlandweite Möglichkeit, schnell und vor allem kostenlos eine telefonische Erstberatung zu nutzen. Unser Team betreut Sie täglich. So bekommen Sie schnell eine Erste Hilfe zur Hand. 

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