Ist eine Motoryacht ein Anstandsgeschenk?

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Diese Frage würden wohl die meisten Menschen verneinen. Das OLG Düsseldorf hat jedoch kürzlich entschieden, dass eine Motoryacht im Wert von 575.000 Euro durchaus ein Anstandsgeschenk sein kann. Wie kam es zu dieser Entscheidung und warum ist das wichtig?

Anstandsgeschenke können nicht zurückgefordert werden

In dem Fall, den das Oberlandesgericht zu entscheiden hatte, klagte der Sohn aus erster Ehe eines Erblassers gegen dessen zweite Frau. Der verstorbene Ehemann verfügte über ein Vermögen von rund 10 Millionen Euro und hatte seiner Frau zur Hochzeit die Yacht geschenkt. Im Erbvertrag hatten beide Eheleute ihre jeweiligen Kinder aus erster Ehe zu Alleinerben eingesetzt. Der Sohn des Verstorbenen war der Ansicht, dass er aus diesem Grund auch die Yacht geerbt habe. Die Ehefrau hingegen vertrat die Auffassung, dass ein Anstandsgeschenk nicht zurückgefordert werden dürfe.

Wo liegt die Wertgrenze für ein Anstandsgeschenk?

Das OLG musste nun entscheiden, ob eine Motoryacht im Wert von 575.000 Euro ein Anstandsgeschenk sein kann. Denn normalerweise zeichnen sich Anstandsgeschenke durch ihren verhältnismäßig geringen Wert aus. Sie dienen der Erfüllung einer sittlichen oder gesellschaftlichen Pflicht. Dabei müssen immer die Ansichten und Gepflogenheiten sozial gleichgestellter Kreise als Maßstab herangezogen werden. In Anbetracht des Vermögens und des Lebensstils des Erblassers hätte dieser zu Lebzeiten an Ansehen verloren, wenn er seiner Frau ein vergleichsweise geringwertiges Hochzeitsgeschenk gemacht hätte, so das Gericht.

Wurde der Sohn dadurch beeinträchtigt?

Der Sohn argumentierte, das Geschenk habe sein Erbe geschmälert und er sei deswegen bewusst durch den Vater beeinträchtigt worden. Dieser Ansicht ist das OLG Düsseldorf aus den oben angeführten Gründen und weil der Sohn das gesamte restliche Vermögen des Vaters geerbt hat nicht gefolgt. Die Motoryacht konnte also mangels Beeinträchtigungsabsicht nicht zurückgefordert werden.

Welche Schlüsse sollten Sie aus diesem Urteil ziehen?

Auch wenn Sie keine Motoryacht verschenken oder vererben möchten, ist dieses Urteil wichtig. Denn es zeigt, dass es für die Frage der Angemessenheit eines Geschenks auf Lebensstandard und Vermögen ankommt, nicht auf den Wert des Geschenks allein. Dieser kann immer nur ein Indiz sein. Außerdem wichtig: Ein Erbvertrag ist neben dem Testament eine sehr gute Möglichkeit, die Verteilung des eigenen Vermögens für die Zeit nach dem Tod zu planen. Allerdings sollte auch ein Erbvertrag immer unter fachkundiger Beratung eines Fachanwalts für Erbrecht erstellt werden. Denn nur dieser kann Ihnen die Konsequenzen jeder Formulierung aufzeigen und so unnötige Streitigkeiten vermeiden.

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