Ist Facebooks neues Bezahlmodell mit Datenschutz vereinbar?

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Facebook hat ein neues Bezahlmodell mit fraglichem Datenschutz.

Der Meta-Konzern, der hinter Facebook steckt, ist immer wieder wegen Datenschutz-Verstößen in der Kritik. In jüngster Vergangenheit hatte Facebook zum Beispiel mit mehreren Datenlecks zu kämpfen. Seit Anfang November bietet Meta nun für Facebook und Instagram ein neues Bezahlsystem an. Wer die Onlinedienste kostenfrei nutzt, erhält personalisierte Werbung. Wer mindestens 9,99 Euro monatlich zahlt, nutzt diese werbefrei. Der Betrag gilt jedoch nur für die Desktop-Version. Wer Facebook und Instagram auf dem Handy nutzen möchte, zahlt sogar 12,99 Euro. Doch ist das neue Bezahlmodell mit dem Datenschutz vereinbar?

Meta verspricht seinen Kunden der bezahlten Version, die Daten nicht für personalisierte Werbung zu nutzen. Facebook und Instagram verwenden die gesammelten Daten, um das Nutzungsverhalten der Mitglieder zu analysieren. Allerdings geschieht dies auch, wenn der Verbraucher für die Onlinedienste bezahlt. Der einzige Unterschied: Facebook zeigt dem Kunden die personalisierte Werbung nicht an.

Allerdings verarbeitet der Meta-Konzern die gesammelten Daten dennoch, nur eben nicht für personalisierte Werbung. Und diese Informationen scheinen für Meta äußerst lukrativ zu sein. Denn das Unternehmen generiert seine Einnahmen hauptsächlich über Werbeerlöse. Weltweit erzielte der Facebook-Konzern in den Monaten Juli bis September dieses Jahr somit 33,6 Milliarden US-Dollar.

Allerdings ist fraglich, ob Meta die DSGVO einhält. Schließlich ist es unmöglich, ein Abo-Modell zu nutzen, das von der Sammlung der persönlichen Daten durch den Konzern befreit. Das heißt, dass Meta weiterhin die Möglichkeit hat, Nutzerdaten zu erfassen und zu speichern und auf dieser Basis ein Nutzerprofil zu erstellen. Sogar ist es für Meta nachvollziehbar, welche Websites und Apps der jeweilige Verbraucher sonst noch verwendet. Auch wenn Meta daraus keine personalisierte Werbung erstellt, dienen diese Informationen dem Unternehmen dennoch zu Forschungszwecken. Es handelt sich folglich dennoch um eine kommerzielle Datennutzung.

Es ist wichtig, dass sich die Nutzer von Facebook und Instagram dessen bewusst sind. Nur so ist es möglich, dass sich der Verbraucher wirklich freiwillig und gezielt für eine Version entscheidet. Das gestaltet sich jedoch schwierig. Schließlich haben die Nutzer bislang lediglich die Möglichkeit, zu wählen, ob ihnen eine werbefreie Version mindestens 9,99 Euro im Monat wert ist.


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Stichworte: Datenlecks, Verstoß DSGVO, Facebook, Meta, Verbraucherschutz, Datenschutzrecht

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