IVG Euroselect 14 "The Gherkin" aktuell: Auch nach Verkauf droht Anlegern Totalverlust

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Bereits vor 2 Jahren hatten wir an gleicher Stelle über den bereits zum damaligen Zeitpunkt in wirtschaftliche Schieflage geratenen IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ berichtet. Wie das Internetportal GoMoPa in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, konnte nun für die seit April dieses Jahres unter Zwangsverwaltung stehende IVG Euroselect 14 Fondsimmobilie – das Londoner Bürohaus „The Gherkin“ (Gewürzgurke) – ein Käufer gefunden werden. Obwohl der Kaufpreis für die Fondsimmobilie des IVG „The Gherkin“ laut GoMoPa Informationen mit 917 Millionen € deutlich höher als erwartet ausfallen wird, dürfte dieser voraussichtlich gerade ausreichen, um die Darlehensverbindlichkeiten sowie die aufgelaufenen Verluste des IVG 14 Fonds abzudecken. Die ca. 9000 Anleger des IVG Euroselect 14 werden sich somit voraussichtlich endgültig auf einen Totalverlust einstellen müssen.

IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ entpuppt sich für Anleger als Fehlinvestition

Der im Jahr 2007 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 340.740.685 GBP aufgelegte geschlossene Immobilienfonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Wie GoMoPa berichtet, hatte 2007 ein deutsches Bankenkonsortium – mit Unterstützung des zuvor bei 9000 Anlegern eingesammelten Eigenkapitals in Höhe von umgerechnet € 207.000.000 – die Hälfte des 2004 errichteten Londoner Wahrzeichens „The Gherkin“ erworben. Erst im Nachhinein stelle sich – so der GoMoPa-Bericht weiter – heraus, dass der für die IVG Euroselect 14 Fondsimmobilie „The Gherkin“ seinerzeit gezahlte Kaufpreis deutlich überteuert war.

Somit entpuppte sich die Investition in das bis dato teuerste Bürogebäude Londons für die 9000 IVG Euroselect 14 Zeichner schnell als Fehlinvestition: Laut GoMoPa-Angaben erhielten die IVG 14 Anleger statt der jährlich prognostizierten Ausschüttungen in Höhe 5,5 % lediglich im Jahr 2008 eine einmalige Auszahlung in Höhe von 2,75 %.

IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ vom Handel ausgesetzt

Doch nicht nur die fehlenden Ausschüttungen bereiten den 9000 IVG Euroselect Anlegern derzeit Grund zur Sorge. Wie dem Internetportal „Zweitmarkt.de“ zu entnehmen ist, betrug der zuletzt gehandelte Kurs des IVG Euroselect 14 am 22.05.2014 gerade noch 3,6 %. Doch selbst wenn IVG Euroselect 14 Anleger ihre Beteiligung zu diesen Konditionen verkaufen wollten, haben sie derzeit das Nachsehen: Gibt man heute den Fonds IVG Euroselect 14 in das Verkaufsfeld des Internetportals „www.zweitmarkt.de“ ein, erhält man umgehend folgende Information: „IVG Euroselect 14 – vom Handel ausgesetzt!“

Anleger des IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ nicht schutzlos gestellt

Betroffene IVG Euroselect 14-Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene IVG Euroselect 14 „The Gherkin“-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Immobilienfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.

Vertrieb des IVG Euroselect 14 oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge – die bereits eine Vielzahl geschädigter IVG Euroselect 14 Anleger vertreten hat – wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen IVG Euroselect 14 Beteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese IVG Euroselect 14-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofs bestehen deshalb gute Chancen für die IVG Fonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene IVG Euroselect 14-Anleger jetzt tun?

Betroffene IVG Euroselect 14 Anleger haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falls unterschiedlich ausfallen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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