Jahrelang fehlerhaft über Widerruf belehrt: Alt-Darlehen der BHW noch heute widerrufbar

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Jahrelang fehlerhaft über Widerruf belehrt: Alt- Darlehen der BHW noch heute widerrufbar

Die BHW hat ihre Kunden jahrelang falsch über den Widerruf von Darlehensverträgen informiert. Von 2004 an verwendete die BHW, traditionsreicher Finanzdienstleister, in Vertragsunterlagen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das führt dazu, dass diese Verträge noch heute widerrufbar sind, denn nach geltendem Recht führt eine fehlerhafte Belehrung über Widerruf in den meisten Fällen zu einem „ewigen Widerrufsrecht“. Entsprechendes gilt auch für Verträge von Darlehensnehmern der BHW, die Widerrufsfrist des Vertrags setzt nicht ein, wenn der Verbraucher fehlerhaft über den Widerruf belehrt wurde.

Teuren BHW-Darlehensvertrag widerrufen – Vorfälligkeitsentschädigung sparen

Mit der Möglichkeit, den Darlehensvertrag bei der BHW heute noch zu widerrufen, geht die Option einer günstigen Umschuldung einher. Bei einer Kündigung des Vertrags fällt in der Regel die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an, eine Art Schadensersatz, den das Kreditinstitut für ausbleibende Leistungen verlangen kann. Anders beim Widerruf, in dessen Fall der Darlehensvertrag Stück für Stück rückabgewickelt wird, eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Kunden der BHW können somit viel Geld sparen, indem sie den alten Darlehensvertrag widerrufen und einen neuen zu den aktuell historisch guten Konditionen abschließen.

Bundesrat könnte durch Gesetzesentwurf „ewiges Widerrufsrecht“ von Darlehensverträgen bei der BHW verhindern

Die Zeit rennt: Bereits im Juni dieses Jahres könnte die Nutzung des sogenannten Widerrufsjokers durch einen Gesetzesentwurf unmöglich sein. Dieser Entwurf vor, dass ein „ewiger Widerruf“ aufgrund der Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in den Vertragsunterlagen nicht mehr möglich sein soll. Dazu soll eine gesetzliche, absolute Widerrufsfrist eingeführt werden. Kunden der BHW kann es also ab Juni 2016 vergönnt sein, den Widerrufsjoker zu nutzen, obwohl die Widerrufsbelehrung in ihrem Vertrag fehlerhaft ist.

BHW verspielt Vertrauensschutz des Gesetzgebers – Widerrufsbelehrungen nicht mustergetreu

Jahrelang wichen die von der BHW verwendeten Widerrufsbelehrungen von dem Muster des Gesetzgebers ab. So fehlten beispielsweise wichtige Zwischenüberschriften, die dem Verbraucher deutlich machen, dass mit einem Widerruf erhebliche Pflichten und Fristen einhergehen. Das entspricht nicht dem gesetzlichen Muster einer Widerrufsbelehrung, sodass der BHW die enthaltenen Fehler zugerechnet werden können und sie keinen sogenannten Vertrauensschutz des Gesetzgebers genießt.

Deutlichkeitsgebot in Widerrufsbelehrungen von BHW missachtet

Darüber hinaus belehrte die BHW ihre Darlehensnehmer über den Widerruf und dessen Folgen in den verwendeten Verträgen nur ungenau. Durch irreführende Erläuterungen über den Beginn der Widerrufsfrist war der Verbraucher über diese nicht hinreichend informiert, was gegen das Deutlichkeitsgebot aus §355 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. verstößt. Weiterhin wurden kryptische Verweise auf gesetzliche Normen in die Widerrufsbelehrung eingebaut, die sich Darlehensnehmern ohne tiefgreifende juristische Kenntnisse nicht erklären. Das Kreditinstitut hat jedoch die Pflicht, die Kunden über alle wesentlichen Details und Folgen des Widerrufs zu belehren. Die BHW ließ wichtige Informationen weg, sodass Darlehensnehmer nur grob einschätzen konnten, was der Widerruf für sie bedeutet.

Daraus ergibt sich die Option für Darlehensnehmer, Kredite der BHW noch heute zu widerrufen. Die Fehler in den von der BHW verwendeten Widerrufsbelehrungen begründen ein „ewiges Widerrufsrecht“ der Kunden.

Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen

Oftmals offenbaren sich auch juristisch ungeschulten Augen Fehler in Widerrufsbelehrungen. Das führt aber keineswegs direkt zu einem ewigen Widerrufsrecht, eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung aller erheblichen Umstände ist immer zu empfehlen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden betreut bundesweit viele Mandate in diesem Bereich und bietet mit einem erfahrenen Team von Anwälten eine umfassende und kompetente Beratung. Als besonderer Service besteht bei der Kanzlei Werdermann | von Rüden die Möglichkeit einer kostenlosen Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Einschätzung

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Heyse

Beiträge zum Thema