Hamburger Sparkasse: Alt-Darlehen widerrufen und vom aktuellen Zinsniveau profitieren!

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Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes macht Ausstieg nach Jahren möglich

Zahlreiche Banken wie die Hamburger Sparkasse müssen sich aktuell mit Widerrufserklärungen zu seit Jahren laufenden Immobiliendarlehensverträgen auseinandersetzen. Vielfach haben Darlehensnehmer Alt-Verträge bereits erfolgreich widerrufen und so die Zahlung der im Kündigungsfall vorgesehenen Vorfälligkeitsentschädigung umgehen können. Zudem eröffnet ein erfolgreicher Widerruf Verbrauchern die Möglichkeit, zu aktuell rekordverdächtigen Konditionen umzuschulden.

Hintergrund: Die seit dem 1. November 2002 für Kreditinstitute bestehende Pflicht, Darlehensnehmer bei Abschluss eine Immobiliendarlehensvertrages umfassend über ihr Widerrufsrecht zu belehren, wurde nach Ansicht des Bundesgerichtshofes von vielen Banken nur unzureichend erfüllt. Widerrufsbelehrungen könnten im Hinblick auf Deutlichkeit und Verständlichkeit den gesetzlichen Anforderungen vielfach nicht genügen und seien damit ungültig, so das höchste deutsche Gericht.

Die Ungültigkeit einer Widerrufsbelehrung bedeutet für Darlehensnehmer indes den Fortbestand ihres Widerrufsrecht. Ein interessantes Detail, da der Widerruf einen Vertragsausstieg ohne Strafzahlung ermöglicht. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Vertragsstrafe wie sie im Buche steht und im europäischen Vergleich in Deutschland übrigens besonders hoch. Die Umschuldung eines Darlehens in Zeiten günstigen Geldes an den Märkten ergibt damit nur einen Sinn, wenn man eine Strafzahlung umgehen kann. Und das ist aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung aktuell der Fall.

Bundesrat will Widerrufsrecht im kommenden Jahr beschneiden

Doch es ist Handlung geboten: Im Juni 2016 könnte das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht durch eine Gesetzesänderung einen bedeutenden Einschnitt erfahren. Verträge die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, könnten dann nicht mehr widerrufbar sein. Wer einen Widerruf erwägt sollte daher umgehend Experten zu Rate ziehen.

Immobiliendarlehensverträge mit der Hamburger Sparkasse möglicherweise widerrufbar

In Belehrungen zu Verträgen der Hamburger Sparkasse wurden Formulierungen gefunden, die mit den Vorgaben des Gesetzgebers nicht vereinbar sein könnten. Die fraglichen Formulare stammen aus dem Jahr 2006, es können jedoch durchaus auch Formulare aus anderen Jahrgängen fehlerhaft sein.

Hamburger Sparkasse bestimmt Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig

Zum Beginn der Widerrufsfrist heißt es dort etwa: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Das Wort „frühestens“ legt dem Kunden nahe, dass der Beginn des Fristlaufs noch von anderen Umständen abhängig sein muss. Was aber nach Erhalt der Belehrung noch im Einzelnen geschehen muss, wird nicht erläutert. Die Formulierung lässt somit viel Raum für Spekulation ohne den Darlehensnehmer eindeutig zu informieren. Eine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen ist fraglich.

Frist zur Rückgewähr nach Widerruf wird nur für den Darlehensnehmer festgelegt

Unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ legt die Hamburger Sparkasse für den Fall des Widerrufs eine 30-tägige Frist zur Rückgewähr erhaltener Leistungen für den Darlehensnehmer fest. Dieser Frist unterliegt jedoch nicht nur der Darlehensnehmer, sondern auch das Kreditinstitut selbst. Auch die Hamburger Sparkasse muss alle vom Darlehensnehmer bereits geleisteten Zahlungen binnen 30 Tagen zurückgewähren. Ein Hinweis auf diesen Umstand ist unentbehrlich, findet sich in den fraglichen Formularen jedoch nicht. Die Belehrung ist insoweit zumindest nicht vollständig. Erneut ist ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Gesetzgebers hier fraglich.

Auch die Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG (2006) und die BW Bank (2007) unterlassen einen Hinweis auf die für sie als Kreditinstitut bestehende Frist.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Prüfung ihrer Verträge durch Experten

Darlehensnehmer, die eine Widerruf ihrer Verträge anstreben, sollten eine professionelle Prüfung ihrer Unterlagen veranlassen. Selbstverständlich lässt sich die Widerrufbarkeit von im Jahr 2006 mit der Hamburger Sparkasse geschlossenen Darlehensverträgen nicht pauschal garantieren. Vermehrt auftretende Abweichungen von den vom Gesetzgeber aufgestellten Vorgaben stellen jedoch erste Anhaltspunkte für einen möglicherweise erfolgreichen Widerruf dar. Ein Vorgehen gegen die jeweilige Bank sollte indes sehr professionell angegangen werden. Es bleibt zu bedenken, dass das gesetzliche Widerrufsrecht grundsätzlich nicht dazu gedacht ist, Darlehensnehmern einen günstigen Ausstieg aus unattraktiven Alt-Verträgen zu ermöglichen.

Bei Werdermann | von Rüden bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf Grundlage dieser Prüfung wird es uns möglich sein, ihre individuellen Erfolgsaussichten im Rahmen eines Widerrufs zu bestimmen. Wir sind zuversichtlich, mit Ihnen ihr Darlehen erfolgreich ablösen zu können. Nähere Informationen finden Sie unter www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.


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