Jetzt aber schnell – Widerruf von Verbraucherdarlehen

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Verbraucher haben noch bis zum 21.6.2016 die Möglichkeit, ihren Kreditvertrag aus den Jahren 2002-2010 aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen der Banken zu widerrufen.
Bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes, welches der Bundestag im März dieses Jahres beschlossen hat (Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie) konnte jeder Verbraucher ohne zeitliche Befristung von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, soweit die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft war.

Gerade die Kreditverträge aus den Jahren 2002-2010 litten überdurchschnittlich häufig an falschen, bzw. unrichtig formulierten Widerrufsbelehrungen, da in diesen Jahren der nationale und der europäische Gesetzgeber häufig neue gesetzliche Regelungen einführte, an denen die vertraglichen Passagen der Banken gemessen werden mussten. Die von den Banken genutzten Widerrufsbelehrungen wurden infolge auch häufig von den Gerichten als widersprüchlich qualifiziert, so dass dem Verbraucher mangels anderer gesetzlicher Regelungen ein unbefristetes Widerrufsrecht zustand.

Durch die Einführung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde nun die Ausübung des Widerrufsrechts in zeitlicher Hinsicht beschränkt. Verbrauchern ist es nunmehr nur noch möglich, den Widerruf für Verträge die zwischen den Jahren 2002 und 2010 geschlossen wurden bis zum 21.6.2016 zu erklären.

Sollten Sie betroffen sein, lohnt es sich kurzfristig, einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihren Kreditvertrag innerhalb von 48 Stunden überprüfen und mit Ihnen sodann das weitere Vorgehen besprechen können. In jedem Fall lohnt sich die Überprüfung. Häufig ist es möglich, mit den Banken einvernehmlich die Vertragsbedingungen abzuändern. Sie können viel Geld sparen!

Rechtsanwalt Struck aus Dortmund berät Sie gerne in Fragen des Widerrufsrechts!


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