Jetzt auch Mitsubishi vom Abgasskandal betroffen? Käufer sollen sich bei Polizei melden!

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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt im Diesel-Abgasskandal nun auch gegen den japanischen Autohersteller Mitsubishi.

Dessen Motoren sollen nur auf dem Prüfstand die zulässigen Grenzwerte einhalten. Der Abgasskandal, ausgelöst durch das Eingeständnis von Volkswagen, die Motoren von Millionen von Dieselautos manipuliert zu haben, zieht damit weitere Kreise.

Am 21.01.2020 hatte es in vier Bundesländern Durchsuchungen gegen Mitsubishi wegen des Verdachts auf Betrug gegeben. Gegenstand der Untersuchungen sind Fahrzeuge der Marke Mitsubishi mit 1,6- und 2,2 Liter-Dieselmotoren und den Abgasnormen EURO 5 und EURO 6. Es besteht der Verdacht, dass die Motoren mit illegalen Abschalteinrichtungen versehen sind. Diese sorgen dafür, dass die Fahrzeuge die zulässigen Stickoxid-Höchstwerte auf dem Prüfstand einhalten, nicht jedoch im realen Straßenbetrieb. Neben den Geschäftsräumen von Mitsubishi wurden laut der Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ auch Büros der Zulieferer Continental und Denso durchsucht.

„Die Ermittlungen wurden Mitte November 2019 eingeleitet, nachdem die Marktüberwachung des Flensburger Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mehrfach Modelle des Herstellers Mitsubishi negativ getestet hatte“, teilte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde Frankfurt mit.

Da die Fahrzeuge nicht genehmigungsfähig sein könnten, könnten den betroffenen Fahrzeugen Fahrverbote oder Stilllegungen drohen, wie die Ermittler mitteilten.

Die Polizei Hessen fordert Neuwagenkäufer und Tageszulassungskäufer folgender Mitsubishi-Dieselfahrzeuge auf, sich als Zeugen bei ihren örtlichen Polizeidienststellen zu melden – und ggf. Strafanzeige zu erstatten:

(Motor | Baujahr/Erstzulassung)

  • 1,6 Liter | ab 09/2015 
  • 2,2 Liter | ab 11/2012

„Betroffene Mitsubishi-Kunden sollten dem Aufruf der Polizei nachkommen und sich als Zeugen zur Verfügung stellen. Zudem sollten sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Bei Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung können die Käufer Schadensersatzansprüche gegen Mitsubishi geltend machen und ihr Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises an den Hersteller zurückgeben“ rät Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C.

Die auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei plan C befasst sich seit Jahren mit dem Diesel-Abgasskandal und konnte bereits zahlreichen geschädigten Autokäufern dabei helfen, ihre Ansprüche erfolgreich gegen die Automobilhersteller durchzusetzen.

Wenn auch Sie ein Mitsubishi-Fahrzeug der oben genannten Motoren und Baujahre besitzen, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wir klären Sie gerne über Ihre Möglichkeiten auf. Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C.



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