Jobcenter Bescheide / Widerspruch und Überprüfungsanträge

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Die Bescheide der Jobcenter sind oftmals schwer nachvollziehbar. Hinzu kommen die stetigen gesetzlichen Änderungen.  

Bei der Entscheidung über Ihren Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt es sich um einen Verwaltungsakt und es folgt eine schriftliche Entscheidung über Ihren Antrag. Sollte Ihr Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abgelehnt werden oder dem Jobcenter Fehler bei der Berechnung des Leistungsanspruchs unterlaufen sein, so können Sie innerhalb 1 Monats seit Bekanntgabe Widerspruch gegen den Bescheid erheben. Gleiches gilt auch, wenn Sie einen sogenannten Aufhebungs- und Erstattungsbescheid oder einen Sanktionsbescheid erhalten. Die Bescheide müssen zwingend eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, aus welcher die Schritte für den einzulegenden Widerspruch dargelegt sind. 

Die Entscheidung über den Widerspruch erfolgt in Form eines Widerspruchsbescheides. Gegen diesen kann binnen 1 Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden.

Sollte die Widerspruchsfrist überschritten worden sein, bietet der § 44 SGB X die Möglichkeit, rechtswidrige Verwaltungsakte, bei denen die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, auf Antrag überprüfen zu lassen. Stellt das Jobcenter die Rechtswidrigkeit fest, ist der Bescheid aufzuheben. Daher lohnt es sich oftmals auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Bescheide überprüfen zu lassen. Die Besonderheit im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) ist, dass anstelle des Zeitraums vom 4 Jahren nur noch Leistungen rückwirkend für 1 Jahr ab Beginn des Jahres, in dem der Antrag gestellt wurde, vom Jobcenter nachzuzahlen sind, vgl. § 40 Abs. 1 S. 2 SGB II. 

Ich vertrete Sie in solchen Verfahren und prüfe die ergangenen Entscheidungen.


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