Jugendämter rüsten weiter auf!

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Im Jahr 2022 führten die Jugendämter in NRW über 57.000 Überprüfungen durch, weil ihnen jeweils der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung angezeigt wurde.

Bei knapp 30 % der Anzeigen handelte es sich um den Verdacht auf körperliche Misshandlung oder sexuelle Gewalt. 

In der überwältigenden Mehrheit der Fälle aber ging es um Vorwürfe, die nur schwer oder gar nicht konkret zu definieren sind – so z.B. um den Verdacht auf „Vernachlässigung“ oder die Unterstellung einer „psychischen Misshandlung“.

Das Bundesverfassungsgericht wies in verschiedenen Entscheidungen immer wieder darauf hin, dass den Jugendämtern das „Wächteramt des Staates“ im Interessen der Schwächsten in unserer Gesellschaft, nämlich der Kindern, übertragen wurde. Die Jugendämter müssen also jeder Verdachtsanzeige –  z.B. von Nachbarn, aus Kitas oder den Schulen – nachgehen. Selbst dann, wenn es sich um anonyme Anzeigen  handelt!

Wenn ein Jugendamt ein Kind akut gefährdet glaubt und daraufhin eine Inobhutnahme durchführt, wird das Familiengericht entscheiden, ob dieser drastische Eingriff in die Kinder – und Eltern – Rechte richtig und begründet war. Die Familiengerichte müssen den Sachverhalt umfassend aufklären. Oft wird dazu ein psychologisches Sachverständigengutachten eingeholt.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens müssen die Kinder die gesamte Zeit bis zum Beschluss des Gerichts – meistens mindestens ein halbes Jahr und sehr viel länger! – in einer Bereitschaftsfamilie, einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung leben. Auf jeden Fall werden die Kinder zwangsweise aus ihrem sozialen Umfeld gerissen.

Die schweren psychischen Belastungen für die Kinder, die sich aus dem traumatischen Erlebnis „Inobhutnamen“ ergeben, wie  die sich daraus all zu oft ergebenden Verhaltensauffälligkeiten werden von den Sachverständigen fast ausnahmslos den Eltern angekreidet.

Sie müssen also sofort, im Vorfeld, aktiv werden. Die schwammigen Verdachtsmomente wie „Vernachlässigung“ sollten die Familien mithilfe einer Rechtsanwaltskanzlei sachlich mit den Fachleuten der Jugendämter klären. Oft kann so der Verdacht einer Vernachlässigung rechtzeitig ausgeräumt werden. Eigentlich sollte klar sein, dass es im Haushalt einer allein erziehenden, berufstätigen Mutter mit 4 Kindern nicht immer so aussehen kann, wie in einem Labor.

Wenn Hilfebedarf besteht, rate ich dazu, die entsprechenden Hinweise und Anregungen des Jugendamtes aufzugreifen und umzusetzen. Nur so können Sie Ihre Kinder und ihre Familie vor einem langen Prozess mit ungewissem Ausgang bei dem Familiengericht schützen.

Dazu gehört unter Umständen auch, dass sie ihr Fehlverhalten einsehen, Einsicht zeigen und die Defizite mit dem Jugendamt und den Fachleuten aufarbeiten. Sie sollten also alles Mögliche unternehmen, um ihren Kindern die Belastung einer Inobhutnamen zu ersparen.Es ist verständlich, dass ihre erste Reaktion nach dem Kontakt mit dem Jugendamt in große Empörung, aber auch in Angst und Sorge besteht. Aber niemand kann von sich behaupten, dass er immer alles richtig macht. Bleiben Sie bei bitte so entspannt, wie irgend möglich und beauftragen Sie eine Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Ohne die Hilfe einer spezialisierten Kanzlei wird es ihnen kaum gelingen, für ihre Kinder die Richtigen Entscheidungen zu treffen.

Nur so können Sie Schaden und Traumatisierung  zum Wohle ihrer Kinder verhindern.

Es grüßt Sie herzlich

Rechtsanwalt
Rainer Bohm
Fachanwalt für Familienrecht




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