Jugendamt und Verdacht Sexualstraftat/Kinderpornographie [Update 8.11.23]

  • 2 Minuten Lesezeit

Als Rechtsanwalt im Medienstrafrecht habe ich auch immer wieder mit dem angrenzenden Familienrecht zu tun. Gegen ein Elternteil wird zum Beispiel wegen Besitz von Kinderpornographie ermittelt. Dann wird automatisch das Jugendamt verständigt. Nicht selten kommt es zu unangenehmen Auseinandersetzungen mit dem Amt. Häufig wird das betroffene Elternteil aus der Wohnung gewiesen (sog. Wegweisung). 

Worum geht es genau?

Unsere Kanzlei betreut Mandanten im Sexualstrafrecht. Meistens geht es um einen undeutlichen Verdacht (Übergriffigkeit, angeblich Besitz von Kinderporno) und sehr häufig ist nicht einmal etwas daran. Umso belastender für die Betroffenen! Dabei ist es völlig egal, ob es sich um den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie handelt oder einem Elternteil eine sexuelle Übergriffigkiet (sexueller Missbrauch von Kindern oder von Schutzbefohlenen) vorgeworfen wird.

Die Staatsanwaltschaften informieren automatisch das Jugendamt, wenn sich im Laufe der Ermittlungen herausstellt, dass der Beschuldigte Familie hat, also minderjährige Kinder. Dann wird das Jugendamt tätig und nimmt mit der Familie Kontakt auf - die bis dahin manchmal nichts von einem Ermittlungsverfahren weiß. 

Das Jugendamt erstellt einen sogenannten Schutzplan. Dieser darf nur mit (nicht ohne) die Beteiligten erstellt werden. Meist macht das JA das aber doch allein gegen die Eltern. Teil eines solchen Schutzplans ist z.B., dass das betroffene Elternteil (meistens der Vater) die Wohnung für die Dauer des Ermittlungsverfahrens nicht mehr allein betreten darf oder dass das Kind in Obhut genommen wird: Der Umgang mit den Kindern wird eingeschränkt.

Das ist eine ganz erhebliche Belastung für die Familie - Eltern wie Kinder. Das gilt völlig unabhängig von der Frage der persönlichen Schuld des Elternteils. Wir helfen in diesen Konstellationen.

Wenn Sie Beratungsbedarf haben - nutzen Sie Telefon, E-Mail oder WhatsApp und sprechen uns an!  

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Dr. Daniel Kötz ist doppelter Fachanwalt und betreut Familien in Notsituationen im Zusammenhang von Jugendamt und Verdacht einer Straftat als Verteidiger und Rechtsanwalt. Dabei sind die Wünsche der Eltern bzw. Familie die alleinige Maßgabe.

Foto(s): Frank Beer u.a.

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