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Jugendarrest für sexuellen Missbrauch von Kindern

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 19.08.2016, Aktenzeichen 1023 Ds 462 Js 183160/16 jug, einen 18-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern nach Jugendstrafrecht zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt.

Im vorliegenden Fall befand sich der Angeklagte mit seinem 12-jährigen Opfer Anfang April 2016 in der Wohnung von gemeinsamen Bekannten in Germering. Dort konsumierten sie gemeinsam Alkohol. Der Angeklagte wusste dabei, dass das Mädchen erst 12 Jahre alt war. Nachdem die gemeinsamen Bekannten ins Bett gegangen waren, blieben die beiden allein im Wohnzimmer zurück und führten ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr aus.

Das Mädchen erstattete später Anzeige wegen Vergewaltigung. Im Rahmen ihrer polizeilichen Vernehmung konnte sie jedoch nur vage Angaben hierzu machen, weshalb seitens der Staatsanwaltschaft der Vorwurf der Vergewaltigung nicht weiter verfolgt wurde und der Angeklagte stattdessen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt wurde.

Im Rahmen der Hauptverhandlung gab der Angeklagte den Tatvorwurf zu. Insbesondere gab er an, mit dem Kind Geschlechtsverkehr gehabt und dabei auch das Alter des Mädchens gekannt zu haben.

Dieses Geständnis wurde dem Angeklagten hoch angerechnet. Ebenfalls wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten, dass das Mädchen offenkundig freiwillig mitgemacht hatte und nach der Straftat weiterhin Kontakt zu dem Verurteilten hielt. Ebenfalls war nach Auffassung des Gerichts zu berücksichtigen, dass die Geschädigte, die bis vor kurzem in einer Pflegefamilie untergebracht war, gegenüber vergleichbaren 12-jährigen Mädchen bereits weitergehende Lebenserfahrung gesammelt und vermutlich bereits zuvor Geschlechtsverkehr ausgeübt hatte.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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