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Jugendlicher wegen Beihilfe zum "Böllerwurf"verurteilt

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Das Landgericht Münster hat am 23.04.2013 einen 17jährigen Jugendlichen wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen zu 2 Jahren Jugendstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich hat sie gegen den Angeklagten einen vierwöchigen Dauerarrest gem. § 16 a JGG (sogenannter "Warnschussarrest") verhängt.

Im vorliegenden Fall besuchte der Angeklagte am 10. September 2011 das Fußballspiel der 3. Liga zwischen dem VfL Osnabrück und dem SC Preußen Münster in Osnabrück. Vor Spielbeginn übergab er einen Sprengkörper an einen anderen Mann. Dieser zündete den Böller im Stadion und wurde deshalb auch schon vom Landgericht Osnabrück rechtskräftig verurteilt. Bei der Detonation wurden 33 Menschen zum Teil schwer verletzt. Unter ihnen auch mehrere Kinder.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass dem Angeklagten bei der Übergabe des Sprengkörpers bewusst war, dass dieser im Stadion in Richtung der VfL-Fans geworfen werden sollte. Dabei nahm er nach Ansicht des Gerichts auch die Verletzung einer Vielzahl von Menschen in Kauf.

Das Urteil ist nach beidseitigem Verzicht auf Rechtsmittel rechtskräftig.

(Aktenzeichen: Az. 1 KLs 22/11)


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