Kann eine Erbausschlagung im Ausland beurkundet werden?

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Ein Erbe auszuschlagen ist prinzipiell für jeden Erben möglich, es müssen aber strenge formale Regeln eingehalten werden. Wie ist es nun, wenn es sich um eine Erbschaft in Deutschland handelt, der Erbe aber im Ausland ansässig ist? Kann er die Erbausschlagung auch dort rechtskräftig beurkunden lassen?

Mit diesem Fall beschäftigte sich das Oberlandesgericht Köln. Das Urteil: Ja, ein Erbe kann auch im Ausland ausgeschlagen werden, wenn das Aufgabengebiet des unterzeichnenden Notars bzw. der offiziellen Stelle, die die Erbausschlagung beurkundet, mit demjenigen einem deutschen Berufskollegen vergleichbar ist (AZ 2 Wx 119/21, Beschluss vom 14.07.2021).

Im verhandelten Fall ging es um die in Brasilien ansässige Nichte einer Erblasserin. Diese legte schriftlich nieder, dass sie das Erbe ihrer Tante in Deutschland ausschlagen wolle. Sie ließ dieses Dokument aus dem Portugiesischen ins Deutsche übersetzen und es offiziell beurkunden. Diese Beurkundung wurde zusätzlich noch mit einer Apostille versehen, die die Echtheit der Urkunde bestätigte.
Das Nachlassgericht in Deutschland akzeptierte dieses Dokument nicht. Es forderte, dass die Beglaubigung von einer deutschen Stelle, z.B. einem Notar oder der Deutschen Botschaft Brasilien, hätte erfolgen müssen.

Vor Gericht hatte diese Argumentation keinen Bestand. Die Richter befanden die Erbausschlagung als formgerecht. Sie sei zwar nicht so formuliert, wie dies in Brasilien vorgeschrieben sei, aber die deutschen Formvorschriften seien eingehalten worden. Die Erbausschlagung musste somit als gültiges Dokument anerkannt werden.

Die rechtsanwaltliche Tätigkeit im internationalen Kontext erfordert juristische Spezialkenntnisse und eine weltweite Vernetzung. Hier ist der Fachanwalt für Erbrecht Steffen Köster Ihr kompetenter Ansprechpartner: Er ist seit über 15 Jahren aktiv im Vorstand von AEA International Lawyers Network, dem weltweit größten Anwaltsverband mit Partnerkanzleien in 124 Ländern, wo er seit 2013 das Amt des Vizepräsidenten innehat. Darüber hinaus ist er Gründungsmitglied bei Justinian Lawyers, einem internationalen Zusammenschluss von Anwaltskanzleien mit jeweils nur einer Rechtsanwaltskanzlei pro Mitgliedsstaat.


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