Kann eine Schenkung wegen ehelicher Untreue widerrufen werden?

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Eine Schenkung zwischen Ehegatten kann nur dann wegen ehelicher Untreue widerrufen werden, wenn das Liebesabenteuer nach der Schenkung liegt. Nur in diesem Fall kann sich der Schenker darauf berufen, dass grober Undank vorliegt, der einen Widerruf der Schenkung rechtfertigt. Das Oberlandesgericht München hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem der Treueverstoß vor der Schenkung erfolgt, aber erst nach der Schenkung aufgedeckt wurde. In diesem Fall konnte die Schenkung nicht wegen der Untreue des Ehegatten widerrufen werden. Der Ehegatte war ja nicht in Bewusstsein der erfolgten Schenkung untreu und damit nicht undankbar im Sinne des Gesetzes.

Tipp daher: Bei Zweifeln an der Treue des Ehepartners nichts schenken. Es kann nicht zurückverlangt werden.


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