Kann mich meine Frau mit der Polizei aus der Wohnung werfen?

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1.) Diese Frage muss man wohl bejahen.

Die Erfahrung zeigt, dass bei Trennungen oder Streitereien ein Partner - in den allermeisten Fällen die Frau - zum Telefon greift und die Polizei anruft, um den anderen Partner aus der Wohnung zu bekommen.


Die eintreffende Polizei hat dann im Rahmen des Polizeirechts (Gefahrenabwehrrecht) die Möglichkeit eine Person, welche in der Wohnung lebt, der Wohnung zu verweisen und ein 10-tägiges Rückkehrverbot auszusprechen.


Die eintreffenden Polizeibeamten werden von der jeweiligen Einsatzleitstelle auf den bevorstehenden Einsatz vorbereitet:


Häusliche Gewalt in der XY-Straße; Geschädigte wartet …


Damit ist der Wahrnehmungsrahmen der eintreffenden Polizeibeamten gesetzt. Die Polizeibeamten wissen, dass es um „Gewalt“ in der „Ehe- bzw. Partnerwohnung“ geht, und dass es eine „Geschädigte“ gibt. Sobald die Beamten vor Ort eintreffen sind die Würfel bereits gefallen, weil sie nur noch nach solchen Dingen suchen bzw. auf das hören, was in den gesetzten Erwartungsrahmen passt (Bestätigungshypothese / confirmation bias).

Das häufigste Vorurteil ist, dass nur Männer schlagen. Psychiatrisch sagt man, dass Männer bei Wut-Stau zu affektiven Ausbrüchen neigen, welche sich in Gewalt ausdrücken. Dabei wird gerne vergessen, dass Frauen häufig aggressives Verhalten nicht nach außen hin zeigen, sondern planend tätig werden.

Gerade in Trennungsphasen, wenn die Partner während der Kündigungszeit der gemeinsamen Wohnung noch in der Wohnung getrennt leben, führen kleinste Anlässe dazu, dass die Polizei wegen (angeblicher) Gewalt oder Gewaltbeziehung gerufen werden.


2.) Rechtsanwalt Kirchmann ist spezialisiert auf das Thema „Wohnungsverweisung“ und „Rückkehrverbot“. Rechtsanwalt Kirchmann hat vertiefte Kenntnisse des Polizei-, Straf- und Familienrechts (Gewaltschutzverfahren).


Sie senden eine Kopie der schriftlichen Bestätigung der Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot auf die Email-Anschrift KANZLEI[at]RAStuewe.de zusammen mit einer Telefonnummer, unter welcher Sie erreichbar sind.


Rechtsanwalt Kirchmann wird dann eine erste Einschätzung vornehmen und sich mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen, um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Erst danach entscheiden Sie, ob und in welchem Rahmen Sie einen Auftrag zur Verteidigung erteilen.


Rechtsanwalt Kirchmann verteidigt Ihre Interessen in folgenden Bereichen:

-              Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot nach den Polizeigesetzen

               Eilrechtschutz und Feststellungsklage auf Rechtswidrigkeit der Maßnahme

-              Strafverfahren

-              Gewaltschutzverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

               Wohnungszuweisung / Abstandsverfügung / Nutzungsentschädigung / Umgangsrecht

-              Schadenersatz wegen rechtswidrigem Polizeieinsatz (Kosten der Zweitwohnung / Hotel)

Foto(s): Gordon Kirchmann

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