Kanzlei Dr. Schenk Abmahnung im Auftrag des Bundesverband Automatenunternehmer e. V.

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Erneut wurde unsere Fachanwaltskanzlei mit der Verteidigung gegen eine ganz aktuelle Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen beauftragt, welche von dieser im Auftrag des Vereins Bundesverband Automatenunternehmer e. V. ausgesprochen worden ist. Unser Mandant, der kürzlich die Abmahnung erhielt, ist Betreiber eines Cafés.

Vorwurf

Da unsere Mandantschaft in dem von ihr betriebenen Café mehr als 3 Spielautomaten aufgestellt habe, liege ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 3 Abs. 1 SpielV vor. Da unser Mandant zudem keine Genehmigung zum Betrieb einer Spielhalle habe, sei auch ein Verstoß gegen § 33 i GewO gegeben. Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. sei als Wettbewerbsverband abmahnbefugt i.S.d. UWG. Die Verstöße gegen die SpielV und GewO seien als Wettbewerbsverstöße anzusehen und daher zu unterlassen.

Forderungen

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung:
    1 242,84 € Rechtsanwaltskosten + 15,00 € Auskunftskosten + 233,42 € Detektivkosten. Hieraus ergibt sich ein geforderter Gesamtbetrag in Höhe von 1 491,26 €.

Wie sollte auf eine Abmahnung reagiert werden?

Zunächst einmal ist es wichtig, dass eine Abmahnung nicht ignoriert werden sollte. Im Regelfall schließt sich an ein fruchtloses außergerichtliches Abmahnverfahren unmittelbar ein gerichtliches Verfahren an – dies sollte vermieden werden. Der uns vorliegenden aktuellen Abmahnung ist eine von der gegnerischen Kanzlei Dr. Schenk vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie nicht ungeprüft unterzeichnen. Unserer Auffassung nach ist die vorformulierte Unterlassungserklärung nachteilig formuliert, außerdem kann sie als Schuldeingeständnis eingestuft werden. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab. Auch im Hinblick auf die geltend gemachten Kostenforderungen ist eine anwaltliche Überprüfung dringend ratsam.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten.
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
  • Ruhig bleiben.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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