Kanzlei Mitscherlich im Auftrag der Honda Motor Corporation Ltd. wegen "Honda"

  • 1 Minuten Lesezeit

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Mitscherlich aus München im Auftrag der Honda Motor Corporation Ltd. wegen der Marke „Honda“.

Die Kanzlei Mitscherlich aus München vertritt die Interessen der Honda Motor Corporation Ltd. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Marke „Honda“ und verschiedener mit dieser Marke im Zusammenhang stehenden Marken. Vor Kurzem verschickten die Kanzlei Mitscherlich eine Abmahnung wegen der Verletzung der Rechte an dieser Marke. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, im Internet unter der Bezeichnung „Honda“ Produkte zum Verkauf angeboten zu haben und dadurch eine Markenrechtsverletzung bei der Honda Motor Corporation Ltd. begannen zu haben.

Die Kanzlei Mitscherlich fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird Auskunft und Rechnungslegung gefordert, sowie Vernichtung und Rückruf der kennzeichenverletzenden Gegenstände geltend gemacht. Zuletzt wird auch der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema